Schicksalsklärungen 70 Jahre nach Kriegsende
Dann nehmen wir gerne Ihren Suchantrag entgegen. Dazu füllen Sie ganz bequem online ein Formular aus. Gern können Sie sich aber auch persönlich an den DRK-Kreisverband in Ihrer Nähe wenden.
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Amtliches Auskunftsbüro
Das Amtliche Auskunftsbüro des DRK-Suchdienstes hilft Angehörigen in bewaffneten Konflikten.
Humanitäre Aufgaben im bewaffneten Konflikt
Das humanitäre Völkerrecht, abgeleitet aus den Genfer Abkommen, stellt Regeln der Menschlichkeit im bewaffneten Konflikt auf. Das Leiden der Opfer kann es nicht gänzlich verhindern, aber doch die Staaten seinen Maßstäben entsprechend bindend verpflichten. Damit gewährleistet das humanitäre Völkerrecht den Schutz von Personen, die nicht oder nicht mehr an den Feindseligkeiten teilnehmen (Verwundete, Gefangene und Zivilisten) und legt den konfliktführenden Parteien Beschränkungen hinsichtlich Art und Weise der Kriegsführung auf. Insbesondere Kriegsgefangene und zivilinternierte Personen sind im Ausnahmezustand eines bewaffneten Konfliktes oftmals schutzlos; sie benötigen daher die Unterstützung des Roten Kreuzes.
Die Bundesrepublik Deutschland ist mit Gesetz vom 21. August 1954 den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 beigetreten (s. BGBI. 1954, Teil II, Seite 781).
Die Abkommen verpflichten die Vertragsstaaten, im Falle eines Konfliktes oder einer Besetzung des Landes ein Amtliches Auskunftsbüro (AAB) einzurichten (s. III. Abkommen, Artikel 122; IV. Abkommen, Artikel 136).
Über das AAB werden Informationen über die in der Hand der Konfliktparteien befindlichen Kriegsgefangenen und über sonstige geschützte Personen (z.B. Zivilinternierte) ausgetauscht.