Schicksalsklärungen 70 Jahre nach Kriegsende
Jedes Jahr wenden sich zehntausende Menschen an den DRK-Suchdienst. Auch 70 Jahre danach betreffen viele der Anfragen den Verbleib von Kriegsvermissten des Zweiten Weltkriegs. Die Zentrale Namenskartei mit ca. 50 Millionen (digitalisierten) Karteikarten etwa gibt Auskunft zum Verbleib von über 20 Millionen Menschen, die in Deutschland durch den Zweiten Weltkrieg und seine Folgen vermisst wurden. Neu erschlossene Informationen aus den Archiven der Nachfolgestaaten der ehemaligen UdSSR bringen häufig erst jetzt Gewissheit für die Angehörigen.
Suchen Sie nach einem Angehörigen im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg?
Dann nehmen wir gerne Ihren Suchantrag entgegen. Dazu füllen Sie ganz bequem online ein Formular (externer Link) aus. Gern können Sie sich aber auch persönlich an den DRK-Kreisverband in Ihrer Nähe wenden.
Familien verbinden
Familien zusammenführen
Suche nach Vermissten
Sie haben infolge eines bewaffneten Konfliktes, einer Katastrophe oder eines größeren Schadensereignisses den Kontakt zu einem Familienmitglied verloren?
Der DRK-Suchdienst hilft bei Suchanfragen von Flüchtlingen und Migranten, die den Kontakt zu ihren Angehörigen verloren haben. Viele Suchende in Deutschland stammen aus Afghanistan, Eritrea, Somalia, Syrien oder aus dem Irak. Auf ihrem Weg über die aktuellen Migrationsrouten nach Europa sind sie oft unter dramatischen Umständen von ihren Familien getrennt worden. Um diese Vermisstenschicksale aufzuklären, arbeitet der DRK-Suchdienst im Rahmen seines internationalen Suchdienst-Netzwerkes mit Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften weltweit sowie mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz zusammen.
Besteht im Anschluss an die internationale Suche der Wunsch nach einer Familienzusammenführung in Deutschland, berät der DRK-Suchdienst zu den rechtlichen Voraussetzungen und unterstützt im Visumverfahren.
Nach Katastrophen oder großen Schadensereignissen innerhalb Deutschlands aktiviert der DRK-Suchdienst seine Kreisauskunftsbüros. Die dort tätigen ehrenamtlichen Helfer sammeln Informationen über verletzte, evakuierte sowie anderweitig betroffene Personen und erteilen Auskünfte an suchende Angehörige über deren Aufenthaltsort.
Sie möchten über das Internet nach Ihrer Familie suchen?
Auf der Trace-the-Face-Webseite Trace-the-Face-Webseite (externer Link) finden Sie Fotos von Menschen, die ebenfalls ihre Angehörigen suchen. Dort können wir auch Ihr Bild veröffentlichen, wenn Sie dies wünschen. Zu Ihrem Schutz stellt der DRK-Suchdienst bei dieser Online-Suchmöglichkeit ebenfalls höchste Anforderungen an die Datensicherheit.
Amtliches Auskunftsbüro
Das Amtliche Auskunftsbüro des DRK-Suchdienstes hilft Angehörigen in bewaffneten Konflikten.
Humanitäre Aufgaben im bewaffneten Konflikt
Das humanitäre Völkerrecht, abgeleitet aus den Genfer Abkommen, stellt Regeln der Menschlichkeit im bewaffneten Konflikt auf. Das Leiden der Opfer kann es nicht gänzlich verhindern, aber doch die Staaten seinen Maßstäben entsprechend bindend verpflichten. Damit gewährleistet das humanitäre Völkerrecht den Schutz von Personen, die nicht oder nicht mehr an den Feindseligkeiten teilnehmen (Verwundete, Gefangene und Zivilisten) und legt den konfliktführenden Parteien Beschränkungen hinsichtlich Art und Weise der Kriegsführung auf. Insbesondere Kriegsgefangene und zivilinternierte Personen sind im Ausnahmezustand eines bewaffneten Konfliktes oftmals schutzlos; sie benötigen daher die Unterstützung des Roten Kreuzes.
Die Bundesrepublik Deutschland ist mit Gesetz vom 21. August 1954 den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 beigetreten (s. BGBI. 1954, Teil II, Seite 781).
Die Abkommen verpflichten die Vertragsstaaten, im Falle eines Konfliktes oder einer Besetzung des Landes ein Amtliches Auskunftsbüro (AAB) einzurichten (s. III. Abkommen, Artikel 122; IV. Abkommen, Artikel 136).
Über das AAB werden Informationen über die in der Hand der Konfliktparteien befindlichen Kriegsgefangenen und über sonstige geschützte Personen (z.B. Zivilinternierte) ausgetauscht.

