
In jedem Bundesland regelt ein Landesgesetz den Rettungsdienst. Das Deutsche Rote Kreuz wirkt im Rahmen dieser landesgesetzlichen Regelungen im Rettungsdienst mit, denn er ist eine satzungsgemäße Aufgabe des Deutschen Roten Kreuzes.
Jährlich nimmt durchschnittlich jeder 9. Bürger eine der Leistungen des Rettungsdienstes (Notfallrettung und Krankentransport) in Anspruch. Als größter rettungsdienstlicher Leistungserbringer in Deutschland verfügt das DRK über ein Netz von über 1.400 Rettungswachen und knapp 4.700 Notarztwagen, Rettungswagen, Krankentransportwagen und Notarzteinsatzfahrzeuge, die täglich überall im Land unterwegs sind.
Alarmieren Sie umgehend den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112.
Über die Notrufnummer 112 erreichen Sie die örtlich zuständige Rettungsleitstelle. Diese nimmt Ihr Hilfeersuchen entgegen und alarmiert entsprechend der geschilderten Lage die erforderlichen Rettungsmittel, z.B. Rettungswagen, Notarzt, Feuerwehr, Berg- und Wasserrettung.
Die Notaufnahmen der Krankenhäuser sind Anlaufstellen für den Rettungsdienst und nehmen Patienten mit akut lebensbedrohlichen Erkrankungen oder Verletzungen auf. Zusätzlich ist die Notaufnahme/Rettungsstelle auch Anlaufstelle für Patienten, die von einem niedergelassenen Arzt eingewiesen werden oder aufgrund akuter Erkrankungen oder Verletzungen ärztliche Hilfe benötigen.
Das DRK stellt auch in vielen Fällen das neben dem Notarzt auf den Rettungshubschraubern eingesetzte rettungsdienstliche Personal. Jährlich werden über 1,9 Mio. Notfälle versorgt und rund 2,8 Mio. Krankentransporte durchgeführt.
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