Rettungsdienst

In jedem Bundesland regelt ein Landesgesetz den Rettungsdienst. Das Deutsche Rote Kreuz wirkt im Rahmen dieser landesgesetzlichen Regelungen im Rettungsdienst mit. Denn er ist eine satzungsgemäße Aufgabe des Deutschen Roten Kreuzes. Jährlich nimmt durchschnittlich jeder 9. Bürger eine der Leistungen des Rettungsdienstes (Notfallrettung und Krankentransport) in Anspruch. Als größter rettungsdienstlicher Leistungserbringer in Deutschland verfügt das DRK über ein Netz von über 1.400 Rettungswachen und knapp 4.700 Notarztwagen, Rettungswagen, Krankentransportwagen und Notarzteinsatzfahrzeuge, die täglich überall im Land unterwegs sind.

Notruf 112

Bei lebensbedrohlichen Notfällen, wie Herzinfarkt, Schlaganfall und schwere Unfälle, alarmieren Sie den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112. Hier nimmt die örtlich zuständige Rettungsleitstelle Ihr Hilfeersuchen entgegen und alarmiert die erforderlichen Rettungsmittel (z.B. Rettungswagen, Notarzt, Feuerwehr, Berg- und Wasserrettung).

Das DRK stellt auch in vielen Fällen das neben dem Notarzt auf den Rettungshubschraubern eingesetzte rettungsdienstliche Personal. Jährlich werden über 1,9 Mio. Notfälle versorgt und rund 2,8 Mio. Krankentransporte durchgeführt.

Die Akademie für Aus- und Weiterbildung des DRK-Landesverbandes Nordrhein bietet berufsqualifizierende Angebote für Rettungsdienstpersonal.

Erste Hilfe rettet Leben

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