Bevölkerungsschutz und Rettung

Menschliches Leid zu lindern und zu verhindern, ist die zentrale Aufgabe des DRK. In Deutschland setzen wir uns deshalb konsequent im Bevölkerungsschutz und in der Rettung ein. Der Bevölkerungsschutz dient dazu, die Auswirkungen schwerer Notlagen wie Katastrophen zu begrenzen und zu bewältigen.

Ob Massenkarambolage auf der Autobahn, Überschwemmung oder Schwächeanfall auf einem Rockkonzert – Menschen in Not können sich auf die engagierten und gut ausgebildeten Einsatzkräfte des Deutschen Roten Kreuzes verlassen. Der Schutz der Bevölkerung sowie die wirksame Hilfe  im Katastrophen- oder Notfall sind Kernaufgaben des DRK als Nationale Hilfsgesellschaft der Bundesrepublik Deutschland. Das Rote Kreuz steht damit in der Tradition seines Gründers Henry Dunant und leistet Hilfe nach dem Maß ihrer Not.

Landesvorhaltung Nordrhein

Bei Großschadenslagen, bei denen besonders viele Menschen betroffen sind, unterstützen die Spezialisten der Landesvorhaltung Nordrhein die Einsatzkräfte vor Ort. 

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Gut aufgestellt für den Ernstfall

Für den Bevölkerungsschutz in NRW stellt das Rote Kreuz in Nordrhein Einsatzeinheiten, Wasserrettungszüge und ehrenamtlich aktive Helferinnen und Helfer in den Bereitschaften und der Wasserwacht zur Verfügung.

Bei den verschiedenen Einsatzformationen handelt es sich um ein modulares System verschiedener Fachdienste und -gruppen wie beispielsweise Sanitätsdienst, Betreuungsdienst, Technik und Sicherheit, Information und Kommunikation oder der Wasserwacht. Bei Unfällen und Katastrophen kommt auch der DRK-Suchdienst zum Einsatz. Er stellt Nachforschungen nach Vermissten an und sorgt für die Familienzusammenführung.

Nicht nur Naturkatastrophen oder Epidemien sind Auslöser für den Einsatz der Bevölkerungsschutzeinheiten. Auch Ereignisse mit vielen Verletzten, wie beispielsweise Zugunglücke, die durch den Rettungsdienst nicht alleine bewältigt werden können, erfordern die Unterstützung der ehrenamtlichen Einsatzkräfte.  Zudem sind sie zur sanitätsdienstlichen Absicherung von Großveranstaltungen – vom Fußballspiel über die Kirmes bis hin zum Papstbesuch - eingesetzt, um die Sicherheit der Menschen zu gewährleisten.

Das Komplexe Hilfeleistungssystem

Der Zivil- und Katastrophenschutz im DRK ist Teil des Komplexen Hilfeleistungssystems des Roten Kreuzes. Dabei handelt es sich um ein Konzept, dessen Kerngedanke das Ineinandergreifen aller Hilfeleistungen des DRK aus einer Hand ist.
Anders ausgedrückt: Bei größeren Schadenslagen werden die Ehrenamtlichen des DRK-Bevölkerungsschutzes durch die Mitarbeitenden von Einrichtungen der DRK-Wohlfahrts- und Sozialarbeit, des Jugendrotkreuzes sowie der Verwaltung unterstützt.
Um dies zu gewährleisten, sind alle Aufgabenfelder des Deutschen Roten Kreuzes – ob haupt- oder ehrenamtlich wahrgenommen – so gestaltet,  dass sie bei Katastrophen, Krisen und Konflikten ein flexibles und vernetztes Hilfeleistungssystem bilden, also zur Hilfe für hilfebedürftige Menschen beitragen bzw. eingesetzt werden können.

Ausbildung für Helferinnen und Helfer

Im Notfall muss jeder Handgriff sitzen. Die Akademie für Aus- und Weiterbildung des DRK-Landesverbandes Nordrhein bietet zahlreiche Schulungsangebote für Einsatz-, Führungs- und Leitungskräfte. Weiterlesen

Landesbeauftragter für den Katastrophenschutz

Wilfried Rheinfelder ist Landesbeauftragter für den Katastrophenschutz

Aufgaben des Landesbeauftragten für den Katastrophenschutz

  • Der Beauftragte für den Katastrophenschutz berät die für das Krisenmanagement Verantwortlichen. Darüber hinaus stellt er innerverbandlich das Bindeglied zu allen Kräften des DRK dar, die im Sinne des komplexen Hilfeleistungssystems für eine Krisenbewältigung benötigt werden (DRK-Potential).
  • Er sorgt damit für eine Vernetzung der DRK-Ressourcen, insbesondere der Rotkreuz-Gemeinschaften.
  • Er berät die jeweiligen Verantwortlichen des DRK bei der Auswahl und Qualifizierung von Funktionsträgern für die Aufgabenerfüllung im Krisenmanagement (Personalentwicklung).
  • Er berät bei der Definition von Schutz- und Leistungszielen, bei der Planung vom Schutz kritischer Infrastrukturen, bei der Erstellung von Alarmplänen und sonstigen Handlungsanweisungen zur Bewältigung von Krisen.
  • Er stellt die Vertretung des DRK in externen Führungs- und Leitungsorganisationen (in der Regel staatlich) sicher. Hier obliegt ihm bzw. dem von ihm entsandten Vertreter im Besonderen die Aufgabe darüber zu wachen, dass der Einsatz von DRK-Gliederungen im Auftrag des Staates jederzeit in Einklang mit den Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und deren Grundsätzen sowie den Satzungen und Ordnungen des DRK erfolgt.
  • Der Beauftragte für den Katastrophenschutz informieren und beraten die Führungs- und Leitungsorganisationen über Kräfte, Mittel und Einsatzmöglichkeiten des DRK- Hilfeleistungspotentials einschließlich verbandsübergreifender Unterstützungsmöglichkeiten sowie über Einsatzmöglichkeiten des amtlichen Auskunftsbüros.
  • Er unterstützt die Verbandstufe bei Verhandlungen mit staatlichen Stellen bzgl. einer angemessenen Finanzierung hinsichtlich der Mitwirkung von DRK-Potentialen in der staatlichen nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr.
  • Er sorgt dafür, dass die Aufgaben des Bevölkerungsschutzes und der Beitrag des DRK zur Krisenbewältigung in Gesellschaft und Staat bekannt werden.
  • Er unterhält im Rahmen der zivilmilitärischen Zusammenarbeit Kontakt zu den jeweilig kor-respondierenden örtlichen Stellen der Bundeswehr.
  • Der Beauftragte für den Katastrophenschutz überwacht den Vollzug der Planungen der einschlägigen Konzepte für kritische Infrastrukturen und ihrer Umsetzung.

E-Mail: w.rheinfelder(at)drk-nordrhein(dot)de