Das Land Nordrhein-Westfalen hält im Bereich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (§ 18 BHKG NRW) Einheiten zur Gefahrenabwehr und Schadenbekämpfung am, im und auf dem Wasser vor. Die Wasserrettungszüge (WR-Z) NRW sind in der Regel knapp 50 Personen stark und werden in der überörtlichen und landesweiten Hilfe eingesetzt.
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Der Einsatz von Motorrettungsbooten zur Wasserrettung gehört heute zum Alltag einer jeden Wasserrettungsstation oder Wasserrettungswache. Die Bootsführer und ihre Besatzung können somit bei Hilfeleistungen oder Notfällen jederzeit schnell vor Ort sein.
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Die Luftretter der DRK-Wasserwacht kommen zum Einsatz für etwa für Evakuierung von Personen aus fließenden und stehenden Gewässern, aus Gebäuden im Hochwassergebiet, für Versorgung von eingeschlossenen Personen, bei der Rettung aus im Eis eingebrochenen Personen.
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Die Rettungstaucher der Wasserwacht verrichten ihren Dienst in Schwimmhallen, auf Wachstationen an Seen sowie an der Nord- und Ostsee. Sie sind integriert in Schnelleinsatz- bzw. Katastrophenschutzgruppen.
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