Das Copyright ist unbedingt einzuhalten. Dieses schützt u.a. Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Dazu zählen etwa Schriftwerke (z.B. journalistische Beiträge), Fotos, Werke der Musik oder des Films. Erkundigen Sie sich, wer bezüglich eines Fotos, eines Beitrages etc. offiziell berechtigt ist, das Nutzungsrecht (am besten schriftlich) zu erteilen. Wurde Ihnen das Nutzungsrecht nicht erteilt, müssen Sie auf die Verwendung von z.B. Zeitungsartikeln, Fotos etc. verzichten. Kenntlich gemachte Zitate (mit Quellenabgabe) sind erlaubt, sofern es sich um kurze Auszüge (wenige Zeilen) des ursprünglichen Werks handelt.
Bei Fotos ist nicht nur die Einwilligung der Fotografin oder des Fotografen maßgeblich, um das Foto nutzen zu dürfen (Nutzungsrechte). Auch das Einverständnis der Fotografierten muss eingeholt werden bzw. vorliegen. Fotos dürfen nur mit Einwilligung der abgebildeten Personen veröffentlicht werden (Recht am eigenen Bild).
Einzuhalten ist auch das Gesetz über den Schutz von Marken und anderen Kennzeichen.
Datenschutzrechtliche Bestimmungen sind zu beachten. Bei der Auswahl der Sozialen Medien sollten zunächst die Datenschutzbestimmungen sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geprüft werden. Es ist unter anderem darauf zu achten, dass Nutzerinnen und Nutzern die Möglichkeit eingeräumt wird, selbst darüber zu entscheiden, welche persönlichen Angaben innerhalb des Mediums freigegeben und an Dritte weitergegeben werden. Auf Werbemaßnahmen sollten Nutzende ebenfalls eine Einwirkungsmöglichkeit haben. Beim Umgang mit Sozialen Medien sollten generell nur so wenige Daten wie möglich preisgegeben werden. Die zuständige Person für Datenschutz sollte hinzugezogen werden. Bedenken Sie, dass Verstöße kostspielige rechtliche Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadensersatz) oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.