Katastrophenschutz

Das Land Nordrhein-Westfalen hält im Bereich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (§ 18 BHKG NRW) Einheiten zur Gefahrenabwehr und Schadenbekämpfung am, im und auf dem Wasser vor. Die Wasserrettungszüge (WR-Z) NRW sind in der Regel knapp 50 Personen stark und werden in der überörtlichen und landesweiten Hilfe eingesetzt.
Die zwei Wasserrettungszüge der DRK Wasserwacht Nordrhein, bestehend aus je einer Führungsgruppe, einer Tauchergruppe und drei Bootsgruppen kann optional durch eine Komponente Luftrettung, Hochwasser und Gruppe Technik und Sicherheit erweitert werden. Die Komponenten sind dezentral in den Kreisverbänden des Landesverbandes Nordrhein stationiert, wobei ein Wasserrettungszug dem Regierungsbezirk Düsseldorf, der Andere dem Bezirk Köln zugeordnet ist.Die ehrenamtlichen Helfer der DRK-Wasserwacht sind sowohl in der Wasserrettung als auch im Sanitätsdienst umfassend aus- und fortgebildet. Diese Fertigkeiten stellen sie nicht nur für den Wasserrettungs- und Sanitätsdienst bei Veranstaltungen aller Art, sondern auch für den Katastrophenschutz zur Verfügung. Alle Einsatzkräfte erhalten dafür zusätzlich eine umfassende Grundausbildung für den Katastrophenschutz.
Zu den Kernaufgaben des Wasserrettungszuges zählt:
  • Menschen und Tiere aus überschwemmten Gebieten im Stadt- und Landbereich zu evakuieren,
  • die Grundversorgung der Bewohnerinnen und Bewohner eines überschwemmten Gebietes sicherzustellen,
  • Deiche zu sichern sowie
  • bei der Bergung von wassergefährdenden Stoffen zu unterstützen.
Neben der originiären Aufgabe der Wasserrettung können die Fahrzeuge und das Personal der Wasserrettungszüge auch für Unterstützungsaufgaben bei anderen Einsätzen herangezogen werden.

Ausbildung im Bereich "Katastrophenschutz"

Ausbildungen im Bereich "Katastrophenschutz" finden in den DRK-Kreisverbänden und -Ortsvereinen vor Ort statt.