Ein Rettungshundeteam besteht aus einem ausgebildeten Hundeführer und seinem Hund, die gemeinsam die Rettungshundeprüfung bestanden haben. Zusammen mit anderen Rettungshundeteams bilden sie eine Rettungshundeeinheit.
Angefordert werden unsere Rettungshundeeinheiten von den Behörden der Polizei- oder Feuer- und Rettungsleitstellen, wenn es beispielsweise darum geht,
Dies unterscheidet sie eindeutig von anderen hundeführenden Einrichtungen und Institutionen wie z.B. den Dienst- und Schutzhunden der Polizei, die nach Drogen oder Waffen suchen.
Auch im Ausland kommen unsere Rettungshundeteams in den Einsatz – beispielsweise wenn es darum geht, nach Erdbeben Vermisste zu suchen. Dazu hat der DRK-Bundesverband zusammen mit den DRK-Landesverbänden Hamburg und Nordrhein so genannte "Emergency Response Units" (ERU) aus besonders qualifizierten Rettungshundeteams gebildet, die im Ernstfall in den Auslandseinsatz gehen. Die materielle Ausstattung dieser ERUs wird im Katastrophenschutzzentrum des DRK-Landesverbandes Nordrhein vorgehalten und gewartet.
Der DRK Landesverband Nordrhein verfügt über acht Rettungshundeeinheiten:
Wenn Sie Interesse an der aktiven Rettungshundearbeit haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Rettungshundeeinheit, die Ihrem Wohnort am nächsten liegen.
Die Prüfungen selbst bestehen aus Teilprüfungen zur Flächen- und Trümmersuche. Erst wenn sie bestanden wurden, ist das Rettungshundeteam auch einsatzfähig. Doch damit noch nicht genug: Die Prüfung muss innerhalb von 18 Monaten wiederholt werden.
Bei der ersten Prüfung beträgt das Mindestalter des Hundes sechzehn Monate, das Höchstalter sechs Jahre. Das Zulassungsalter für Hundeführer beträgt 18 Jahre. Jugendliche unter 18 Jahren können grundsätzlich Prüfungen absolvieren, dürfen jedoch erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres eingesetzt werden.