Pflegeunterstützung

Die "pflegerische Erste Hilfe" im Katastrophenschutz

Regelmäßig kommt es in Deutschland zu geplanten und ungeplanten Einsätzen, bei denen Kräfte des Katastrophenschutzes hinzugezogen werden. Dabei sind Evakuierungen aufgrund eines Bombenfundes schon zur Routine geworden. Auch außergewöhnliche Lagen während oder nach Extremwetterereignissen werden immer häufiger und brechen traurige Rekorde. Dazu kommen besondere Einsatzlagen im Zusammenhang mit Flüchtlingsströmen aus Krisen- bzw. Kriegsgebieten.

Dass dabei der Stellenwert der sozialen Betreuung, Unterkunft und Verpflegung von unverletzten Betroffenen deutlich an Bedeutung zugenommen hat, steht außer Frage. Für die Bewältigung solcher Lagen sind ausgebildete Fachkräfte und geeignete Einsatzmittel zwingend notwendig. Die Mindestanforderungen an eine gute Ausbildung und die Investition in hochwertigen Materialien und Fahrzeugen sind in den vergangenen Zeiten deutlich gestiegen.

Für die ganzheitliche Betreuung von körperlich unversehrten Betroffenen reicht diese Vorhaltung zunächst aus. Jedoch wie ist es um die besonders hilfebedürftigen Menschen bestellt? Menschen, die im Alltag auf eine pflegerische Unterstützung angewiesen sind? Jene, die in Alten- und Pflegezentren zentral versorgt werden, in Pflege-Wohngemeinschaften untergebracht sind oder häuslich im privat organisierten Rahmen betreut werden? Was bedeutet das künftig für die Vorsorge- und Bedarfspläne, für die Konzepte und Strukturen? Welche Auswirkungen haben diese gestiegenen Anforderungen für die Ausbildung und die Einsatzmittel? Eine Herausforderung für den Katastrophenschutz, der sich angenommen werden muss!

Siehe auch “Explosives Erbe” - Artikel zum Kampfmittelräumdienst auf den Seiten des Ministerim des Innern NRW

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Häufige Einsatzanlässe

Verschiedene Bundesländer mit einer hohen Bevölkerungsdichte, darunter Nordrhein-Westfalen (NRW), verzeichnen in den vergangenen Jahren einen Anstieg an Evakuierungen nach Bombenfund. Oft sind diese urbanen und industriellen Regionen im Zweiten Weltkrieg massiv bombardiert worden und die Anzahl an Blindgängern, die bis heute in der Erde liegen, ist, bezogen auf die Fläche relativ hoch. Allein im Jahr 2020 wurden in NRW 1.954 Bomben vom Kampfmittelbeseitigungsdienst entdeckt und unschädlich gemacht. Die Folge sind täglich aufkommende Einsätze, bei denen oft ganze Ortsteile oder Stadtbezirke behördlich geräumt werden müssen.

Siehe auch "Extremwetter" - Informationen zu Vorsorge und Verhalten bei Extremwetter auf den Seiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenvorsorge.

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Extremwetterereignisse wie Starkregen und das oft resultierende Hochwasser, Stürme und Orkane, starker Schneefall sowie ungewohnte Hitze und die drauffolgende Dürre machen sich besonders dort bemerkbar, wie viele Menschen auf engem Raum leben und den Ausfall von Infrastruktur direkt erleben. Solche Extremereignisse werden laut dem Deutschen Wetterdienst und dem Umweltbundesamt leider immer häufiger registriert. Eine Unterbrechung der Strom-, Gas- und Wasserversorgung und -entsorgung wirkt sich häufig auf viele tausend Menschen gleichzeitig aus. Für Pflegebedürftige, die darauf angewiesen sind und vor der Situation nicht eigenständig fliehen können, ist es ein starker Einschnitt der Grundbedürfnisse.

Auch die Anzahl an unterzubringen und zu betreuenden Flüchtenden aus Krisen- und Kriegsgebieten ist gerade in den Bundesländern signifikant, die über ein hohes Steueraufkommen und eine hohe Bevölkerungsdichte gemäß dem Königsteiner Schlüssel verfügt. Dies hat zur Folge, dass relativ viele Notunterkünfte in geringen räumlichen Abständen entstehen. Die Zahl an besonders hilfebedürftigen und vorerkrankten Menschen ist bezogen auf die Summe nicht zu unterschätzen. Gerade Berlin als signifikantes Beispiel war im Frühjahr 2022 ein Hotspot für die Flüchtenden aus der Ukraine. Hier wurden in kurzer Zeit große Unterkünfte errichtet und betrieben. Anderen dichtbesiedelten Bundesländern erging es ähnlich.

Siehe auch "Königsteiner Schlüssel" - Informationen & Erklärungen zum Königsteiner Schlüssel auf wikipedia.de.

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Die Notwendigkeit der Pflegeunterstützung

Alle diese Einsätze haben heutzutage eine auffällige Gemeinsamkeit, wenn diese analysiert und evaluiert werden. Die soziale Betreuung, Unterbringung und Verpflegung von den Betroffenen ohne körperliche Einschränkungen stellen keine besondere Herausforderung dar. Die „normalen“ Betroffenen, wenn man diese ausnahmsweise so bezeichnen darf, verfügen über eine gewisse Eigenständigkeit. Sie erscheinen oder werden gebracht, werden versorgt sowie untergebracht und verlassen nach Entschärfung der Gefahr wieder den improvisierten Zufluchtsort, also die Betreuungsstelle, den Betreuungsplatz oder gar die Notunterkunft. Die Rolle der Einsatzkräfte und die fachliche Auslastung bleibt dank ihrer Ausbildung oftmals überschaubar. Manche Lagen haben sich aufgrund der Häufigkeit bald schon standardisiert.

Ein besonderer Anspruch stellt sich den Betroffenen, die im Alltag pflegerisch betreut werden und für einen gewissen Zeitraum durch den Katastrophenschutz weiter versorgt werden müssen. Jene, die im Alltag zentral in Pflege- und Altenzentren oder in Pflege-Wohngemeinschaften betreut werden. Jene Menschen, die häuslich, privat organisiert, gepflegt werden mit mobilen Pflegediensten, Haushaltshilfen und dem familiären Umfeld. Befinden sich diese Unterkünfte im Gefahren- und Schadensgebiet, ob Bombenfund oder beeinträchtigt durch Wetterereignis, so werden diese den Einsatzstrukturen des Betreuungsdienstes zugeführt. Die zuvor im Alltag durchgeführte Pflegestruktur fällt weg und der Transfer bleibt aus. Fachkräfte der Pflege sowie das Material wird selten der neuen Unterbringung überführt. Die Kräfte des Katastrophenschutzes stehen mit ihrem vorhandenen Material der Situation entgegen. Eine angebrachte Grundversorgung in der „pflegerischen Ersten Hilfe“ kann nicht oder nur eingeschränkt standardisiert sichergestellt werden. Der Betreuungsdienst im Zivil- und Katastrophenschutz ist heute weder personell noch materiell, auf diese Lage vorbereitet.

Siehe auch "Anzahl der Pflegebedürftigen" - Informationen & Erklärungen Alterunsprozess der Bevölkerung auf demografie-portal.de

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Es besteht Handlungsbedarf

Statistisch betrachtet, wird sich die Anzahl an besonders Hilfebedürftigen, die einer Pflegeunterstützung bedürfen, in den kommenden Jahren und Jahrzehnten deutlich erhöhen.

In den letzten 20 Jahren hat sich die Zahl der pflegebedürftigen Personen in Deutschland bereits auf 4,1 Millionen verdoppelt. Das sind ungefähr 5 Prozent der Einwohner und somit jeder 20. registrierte Einwohner in Deutschland.  Gerade der Anteil der hochaltrigen Menschen wird mit der demografischen Entwicklung weiter voranschreiten. Prognosen gehen davon aus, dass in den nächsten 20 Jahren die Zahl auf etwa 5,5 Millionen steigen wird.

Anteilig bedeutet diese Entwicklung, dass sich die Zahl der Betroffenen mit pflegeunterstützendem Bedarf in den Betreuungsstellen, Betreuungsplätzen und Notunterkünften erhöhen wird. Dieser Trend wird verstärkt durch die Grundannahme, dass alle eigenständig Betroffenen bereits nach kurzer Zeit die durch die Organisation bereitgestellten Unterkünfte aus eigenem Antrieb verlassen und zurück bleiben diejenigen, die einer Hilfe bedürfen. 

Dass ein Handlungsbedarf besteht, haben die großen Evakuierungen der vergangenen Jahre gezeigt, bei denen aufgrund von Bombenfund, Gebäude- und Flächenbrand, Hochwasser, Stromausfall oder Flüchtlingshilfe der Anteil der Pflegebedürftigen deutlich angestiegen ist. Bund und Länder haben Absichtserklärungen abgegeben und Pläne auf den Weg gebracht, um die Pflege wieder zu stärken. Auch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat sich für eine Pflegeunterstützung ausgesprochen.  

Siehe auch "Stärkung des Bevölkerungsschutzes durch Neuausrichtung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe" : 

"Darüber hinaus wird das BBK die Förderung der Ausbildung der Bevölkerung zu Pflegehilfskräften auf Grundlage von § 24 ZSKG wiederaufnehmen und sein Engagement zur Förderung der Ausbildung in Erster Hilfe mit Selbstschutzinhalten verstärken. Die Durchführung dieser Maßnahmen durch die anerkannten Hilfsorganisationen ermöglicht zugleich die Gewinnung zusätzlicher Ehrenamtlicher für den gesundheitlichen Bevölkerungsschutz"

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Vordringliche Maßnahmen der „pflegerischen ersten Hilfe“

Es muss an zwei Stellen gearbeitet werden, um den gestiegenen Bedarf in Betreuungseinsätzen befriedigen zu können. Zum einen gilt es generell, einen Anreiz zu schaffen, ausreichend viele berufliche Pflegekräfte in Deutschland zu qualifizieren und sicherzustellen, angemessen auf den Pflegebedarf. Die Schnittstelle zum Zivil- und Bevölkerungsschutz ist dabei zu fördern. Dies soll unterstützt werden durch umfangreich ausgebildete, meist ehrenamtliche Pflegeunterstützungskräfte. Das BBK und die DRK-Schwesternschaften haben entsprechende Programme vorbereitet und avisiert. Auch hier ist die Schnittstelle und die Leistung zu definieren. Das sind die professionellen Kräfte der Pflege gemäß Sozialgesetzbuch XI.

Zum anderen gilt es, den Katastrophenschutz, speziell die ausführenden Kräfte des Sanitäts- und Betreuungsdienstes darauf vorzubereiten, um in der Schutz- und Versorgungsstufe II bis IV, also für Katastrophen- und Zivilschutzlagen, mit vordringlichen Maßnahmen unter Anleitung von professionellen Pflegekräften tätig zu werden.

Vordringliche pflegerische Maßnahmen im Einsatz gemäß dem Grundsatz „Hilfe nach dem Maß der Not“ sind:

  • die Hilfe bei der Nahrungsaufnahme,
  • die Hilfe beim Be- und Entkleiden,
  • die Hilfe beim Verrichten der Notdurft sowie
  • die Hilfe bei der Mobilisation.

Mit diesen Maßnahmen können Kräfte im Katastrophenschutz, aber auch im ganzheitlichen Sinn alle Kräfte im Rahmen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr, unter Anleitung einfache Handgriffe anwenden und damit die Arbeit der Pflegekräfte ressourcenschonend unterstützen. Diese Maßnahmen werden in der Soforthilfe- und Stabilisierungsphase ausgeführt, bis die Zahl der Pflegekräfte den Bedarf selbst abdeckt oder die Betroffenen in der Normalisierungsphase in eine geeignete Einrichtung weitergeleitet oder zurückgeführt werden.

Siehe auch 11. Sozialgesetzbuch (SGB 11). Das Elfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) enthält die Vorschriften für die soziale Pflegeversicherung in Deutschland und bildet somit die Grundlage der Finanzierung von langfristig auftretenden Pflegebedürfnissen in der stationären und ambulanten Pflege. 

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Lehrgang „Modul Pflegeunterstützung“

Im DRK Bundesverband wurde im Jahr 2018 durch den Bundesausschuss der Bereitschaften eine betreuungsdienstliche Ausbildungsordnung als Mindeststandard abgestimmt. Die vier oben aufgeführten Maßnahmen der pflegerischen Unterstützung sind hierin wieder fest verankert als Bestandteil der Qualifizierung im Betreuungsdienst.

Im DRK Landesverband Nordrhein wird mit dem neuen Modul in der Fachdienstausbildung der Mindeststandard erfüllt und einer breiten Zielgruppe im Einzugsgebiet zugänglich gemacht. Im Jahr 2021 mit der neuen „Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung Teil Betreuungsdienst“ verabschiedet, werden seit dem Frühjahr 2022 Ausbilder der DRK Kreisverbände in den Leitfaden unterwiesen und Teilnehmer ausgebildet.

Der Lehrgang „Modul Pflegeunterstützung“ ist mit 9 Unterrichtsstunden à 45 Minuten angesetzt und ist somit an einem Tag durchführbar.

  • In der Unterrichtseinheit „Hilfe bei der Nahrungsaufnahme“ mit 2 Unterrichtsstunden erlernen die Teilnehmenden, die Betroffenen im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei der Anreichung von Speisen und Getränken zu unterstützen und zu fördern sowie geeignete Mittel einzusetzen.
  • In der Unterrichtseinheit „Hilfe bei der Mobilisation“ mit 3 Unterrichtsstunden lernen die Teilnehmenden verschiedene Arten der Mobilisation kennen, unter der Berücksichtigung des rückenschonenden Arbeitens und der Kinästhetik.
  • In der Unterrichtseinheit „Hilfe beim Be- und Entkleiden“ mit 2 Unterrichtsstunden erlernen die Teilnehmenden den Betroffenen im Rahmen seiner Möglichkeiten bei der Maßnahme zu unterstützen und zu fördern sowie Veränderungen im Gesundheitszustand zu erkennen und weiterzugeben.
  • In der abschließenden Unterrichtseinheit „Hilfe beim Verrichten der Notdurft“ mit 2 Unterrichtsstunden erlernen die Teilnehmenden die Betroffenen im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei dieser Maßnahme zu unterstützen und die besonderen Materialien für diese Tätigkeit.

Das Lehrgangsmodul wird von dreijährig examinierten Kräften aus der Kinder-, Kranken- oder Altenpflege ausgebildet. Bei der Leitfadeneinweisung werden diese Berufskräfte darin unterwiesen, die Möglichkeiten und die Grenzen zu vermitteln sowie den einheitlichen Sprachgebrauch zu fördern.

Die Zielgruppe für dieses Modul ist bewusst für eine möglichst große Zielgruppe geöffnet, in dem die Teilnahmevoraussetzungen sehr niedrig gehalten sind. Lediglich die Einsatzkräfteausbildung wird vorausgesetzt, um die Tätigkeiten im Kontext der weiteren Leistungen im Betreuungsdienst und im Komplexen Hilfeleistungssystem setzen zu können.

Kontakt für Rückfragen

Jens Pesch
Landesbeauftragter für den Betreuungsdienst
DRK Landesverband Nordrhein e.V.
jens.pesch(at)drk-nordrhein(dot)de

Simone Pesch
Fachschwester für Intensivpflege und Anästhesie
DRK Kreisverband Euskirchen e.V.

Gladys Pietz
Mail: gladys.pietz(at)drk-nordrhein(dot)de
Tel.: 0211-3104 238