Aktiv in den Fachdiensten
Flexibel bleiben - die freie Mitarbeit
• Öffentlichkeitsarbeit, wie die Pflege der Homepage
• Mitwirkung bei der Altkleidersammlung
• Maßnahmen zur Obdachlosenhilfe
• und Vieles mehr. Welche Tätigkeiten es genau sein können, das ergibt sich am besten in einem persönlichen Gespräch mit der Bereitschaftsleitung des DRK-Kreisverbandes in Ihrer Nähe. Mit frei Mitarbeitenden wird dann eine Vereinbarung geschlossen, in der Aufgaben und Zeitraum der Tätigkeit niedergeschrieben sind und in der der frei Mitarbeitende insbesondere die Grundsätze der Roten Kreuzes, die Satzung des DRK und die Ordnungen des Deutschen Roten Kreuzes mit ihren folgenden Regelwerken anerkennt.
Helferin und Helfer der Bereitschaften
Helferin und Helfer der Bereitschaften zu sein bedeutet, sich verbindlicher zu engagieren, als in der freien Mitarbeit, sich aber weniger zeitaufwändig als im Engagement als Fachdiensthelfer zu engagieren.
So nehmen Helferinnen und Helfer der Bereitschaft Tätigkeiten wahr, die die Fachdienstaufgaben einer Bereitschaft im täglichen Dienst unterstützen. Dazu gehören beispielsweise:
- die Lagerverwaltung
- die Fuhrparkverwaltung bzw. Schirrmeister
- die Öffentlichkeitsarbeit (Homepage, soziale Netzwerke, Mitgliedergewinnung)
- oder die Organisation und Begleitung von Blutspendeterminen
Als einzige Ausbildungsvoraussetzung müssen die Helfer der Bereitschaft zur Aufnahme ihrer ehrenamtlichen Arbeit eine Erste-Hilfe-Ausbildung und ein Rotkreuz-Einführungsseminar absolvieren. In ihre Aufgaben werden sie vor Ort eingewiesen.
Helfer der Bereitschaft wirken als vollwertiges Bereitschaftsmitglied an der Aufgabenerfüllung der Bereitschaft mit und sind in ihren Rechten und Pflichten den Fachdiensthelfern der Bereitschaft gleichgestellt. Lediglich im Spektrum ihrer Einsatzmöglichkeiten unterscheiden sie sich entsprechend der Qualifikation.
Ein Einstieg und die Weiterqualifizierung in die Laufbahn zum klassischen Fachdiensthelfer der Bereitschaft bleiben jederzeit möglich, ist aber keim Muss.