Bootsdienst

Der Einsatz von Motorrettungsbooten zur Wasserrettung gehört heute zum Alltag einer jeden Wasserrettungsstation oder Wasserrettungswache. Die Bootsführer und ihre Besatzung können somit bei Hilfeleistungen oder Notfällen jederzeit schnell vor Ort sein. Die Wasserfahrzeuge werden auch bei Katastrophen, zur Suche und zur Bergung eingesetzt. Die Ausbildung zum Motorrettungsbootführer setzt voraus:
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Rettungsschwimmabzeichen mindestens Silber
  • Ausbildung zum Bootsmann / zur Bootsfrau
  • Gesundheitliche Eignung
  • gültiges Dienstbuch der Wasserwacht
Hier finden Sie Formulare, Dienstanweisungen und weitere Downloadangebote zum Thema Bootsdienst bei der DRK-Wasserwacht Nordrhein.