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Kommunalpolitischer Abend des DRK: Zukunft des Katastrophenschutzes gemeinsam gestalten

Erkelenz, 22.05.2026. Wie gut ist Nordrhein-Westfalen auf die Herausforderungen zukünftiger Krisen und Katastrophen vorbereitet? Diese Frage stand im Mittelpunkt des Kommunalpolitischen Abends des Deutschen Roten Kreuzes am 22. Mai 2026 in Erkelenz.

Gemeinsam hatten die DRK-Kreisverbände Heinsberg, Jülich und Düren sowie das Verbindungsbüro des Deutschen Roten Kreuzes bei Landtag und Landesregierung von Nordrhein-Westfalen zu einer Fachveranstaltung rund um die geplante Reform des Brand-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (BHKG) eingeladen.

Ziel der Veranstaltung war es, Vertreterinnen und Vertreter aus Landespolitik, kommunaler Verwaltung und den anerkannten Hilfsorganisationen miteinander ins Gespräch zu bringen und unterschiedliche Perspektiven auf die zukünftige Ausgestaltung des Bevölkerungsschutzes in Nordrhein-Westfalen zu diskutieren.

Nach der Begrüßung durch Dr. Michael Vondenhoff, Vorsitzender des DRK-Kreisverbandes Heinsberg, eröffnete Thomas Schnelle MdL, Beauftragter der CDU-Landtagsfraktion für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Hilfsorganisationen, den Abend mit einer Keynote. Dabei stellte er die Erkenntnisse und Erfahrungen vor, die in den aktuellen Gesetzentwurf der Landesregierung eingeflossen sind. Insbesondere die Lehren aus der Hochwasserkatastrophe des Jahres 2021 sowie die Ergebnisse verschiedener Facharbeitsgruppen und Analysen hätten wichtige Impulse für die Weiterentwicklung des Bevölkerungsschutzes geliefert.

Im Anschluss diskutierten Thomas Schnelle, Dr. Ralf Nolten, Landrat des Kreises Düren, Marlis Cremer, Präsidentin der DRK-Kreisverbände Jülich und Düren, sowie Christoph Rademacher, Konventionsbeauftragter des DRK-Kreisverbandes Heinsberg, unter der Moderation von Dr. Sascha Rolf Lüder, Leiter des DRK-Verbindungsbüros NRW, über die Chancen und Herausforderungen der geplanten Gesetzesnovelle.

Einigkeit bestand dabei darüber, dass ein leistungsfähiger Bevölkerungsschutz nur durch ein enges Zusammenwirken von Land, Kommunen, anerkannten Hilfsorganisationen und weiteren Akteuren der Gefahrenabwehr gewährleistet werden kann. Dr. Ralf Nolten betonte die Verantwortung der Kreise im Katastrophenschutz und hob die Bedeutung eines kontinuierlichen Austauschs aller Beteiligten hervor, um auch in außergewöhnlichen Lagen handlungsfähig zu bleiben.

Positiv bewertet wurden insbesondere die vorgesehenen Regelungen zur Erstellung von Katastrophenschutzbedarfsplänen sowie die verpflichtende Einrichtung von Stäben für außergewöhnliche Ereignisse (SAE). Diese Maßnahmen können dazu beitragen, die Vorbereitung auf Krisenlagen weiter zu verbessern und die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Organisationen zu stärken.

Gleichzeitig machten die Vertreterinnen und Vertreter des Deutschen Roten Kreuzes deutlich, dass aus ihrer Sicht noch weiterer Verbesserungsbedarf besteht. Marlis Cremer verwies auf die grundsätzlich begrüßenswerte stärkere Gleichstellung der Helferinnen und Helfer im Gesetzentwurf, sah jedoch weiterhin Nachbesserungsbedarf bei der Finanzierung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen. Dies insbesondere auch, weil in den Detailregelungen des Gesetzesentwurfes eine Differenzierung der Einsatzkräfte gemacht werde, wenn sie sich bei den Feuerwehren oder im Katastrophenschutz aus- und fortbilden. Auch Christoph Rademacher unterstrich die Bedeutung eines starken und flächendeckend verankerten Katastrophenschutzes als unverzichtbare Grundlage auch und insbesondere für den Zivilschutz –welcher vor dem Hintergrund der veränderten sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen in Europa ebenfalls im Fokus der notwendigen Veränderungen stehen müsse. Denn auch wenn die akute Notlage wie beispielsweise der eines Stromausfalles durchaus dieselbe sein kann, so sind die Rahmenbedingen vollkommen unterschiedlich, wenn sie durch eine Naturkatastrophe oder aber durch einen Konflikt bedingt sind.

Besonders hervorgehoben wurde während der Diskussion die zentrale Rolle des Ehrenamtes. Die große Mehrheit der im Katastrophenschutz tätigen Menschen engagiert sich freiwillig und investiert ihre Freizeit in Ausbildung, Übungen und Einsätze zum Schutz der Bevölkerung. Die Diskutierenden waren sich einig, dass ein leistungsfähiger Katastrophenschutz langfristig nur dann gewährleistet werden kann, wenn die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer auch künftig verlässliche Rahmenbedingungen und eine auskömmliche Finanzierung ihrer Ausbildung und Ausstattung vorfinden.

Auch die zahlreichen Wortmeldungen aus dem Publikum machten deutlich, dass die Weiterentwicklung des BHKG auf großes Interesse stößt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, ihre Erfahrungen aus der Praxis einzubringen und konkrete Anregungen für die laufenden Beratungen des Gesetzentwurfs zu formulieren.

Beim anschließenden Austausch in informeller Atmosphäre wurden die Gespräche bei internationalen Snacks und Gerichten aus Projekten der interkulturellen Sozialraumarbeit des DRK fortgeführt. Dabei entstanden weitere wertvolle Impulse für die zukünftige Zusammenarbeit zwischen Politik, Verwaltung und den anerkannten Hilfsorganisationen.

Die Veranstalter zogen ein positives Fazit des Abends. Der Kommunalpolitische Abend habe gezeigt, wie wichtig der offene Dialog zwischen den Verantwortlichen aus Politik, Verwaltung und Einsatzpraxis ist, um den Bevölkerungsschutz in Nordrhein-Westfalen gemeinsam weiterzuentwickeln und zukunftsfest aufzustellen.