Im Fokus standen dabei die möglichen Herausforderungen für die Bundesrepublik Deutschland als Drehscheibe für die Verlegung von ausländischen Streitkräften an die Ostflanke der NATO und die hierbei erwarteten Unterstützungsleistungen durch Zivile Behörden und Hilfsorganisationen.
Unter Moderation unseres Landesbeauftragten für den Katastrophenschutz standen für die Veranstaltung vier namhafte Experten mit Grundsatzvorträgen und einer sich anschließenden Diskussionsrunde zur Verfügung.
Oberst i.G. Dirk Franke vom Landeskommando der Bundeswehr in NRW referierte zu den Bedarfen und Erwartungen der Bundeswehr an das DRK und die zivilen Behörden im Zusammenhang mit der Umsetzung des Operationsplans Deutschland.
Unser Landeskonventionsbeauftragter Michael Sieland stellte die Rotkreuz-Grundsätze Neutralität und Unparteilichkeit als Grundfesten der Genfer Abkommen und zugleich Grenzen zu staatlichen Unterstützungsforderungen in den Mittelpunkt seines Vortrages. Dr. Heike Spieker und Martin von Langenthal aus dem DRK-Generalsekretariat in Berlin beleuchteten in ihren Vorträgen schließlich die Rolle des DRK als Unterstützer der Deutschen Behörden im humanitären Bereich auf der Grundlage des DRK-Gesetzes und der Genfer Abkommen sowie die Positionen des DRK in der Zusammenarbeit mit militärischen Akteuren.
In den Vorträgen und der abschließenden Diskussion wurde deutlich, dass das Deutsche Rote Kreuz aufgrund seines Status als anerkannte Nationale Rotkreuzgesellschaft und auf der Grundlage der Genfer Abkommen eine Sonderstellung gegenüber allen anderen Hilfsorganisationen einnehmen muss.
Das Verhältnis zu den staatlichen Behörden bestimmt sich nicht allein über Umfang und Art der gesetzlichen Aufgabenübertragung. Die Vertragsstaaten der Genfer Abkommen und die Komponenten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung haben das Verhältnis als eine „besondere und unverwechselbare Partnerschaft“ bestätigt und definiert. Das bedeutet, dass die Bundesrepublik Deutschland als Vertragsstaat der Genfer Abkommen verpflichtet ist, die Bindung des DRK an seine Grundsätze jederzeit zu respektieren. Das DRK muss bei allen seinen Tätigkeiten und zu jeder Zeit gemäß den Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung handeln können.
Als Fazit der Veranstaltung bleibt es für das DRK im Verhältnis zu militärischen Akteuren im Allgemeinen und zur Bundeswehr im Besonderen immer wichtig, speziell die Grundsätze der Unparteilichkeit, Neutralität und Unabhängigkeit gut und von außen wahrnehmbar zu beachten und in Übereinstimmung zu bringen.
Eine Zusammenarbeit des DRK mit Streitkräften in der Gefahrenabwehr, bei Hilfeleistungen im Katastrophenfall oder bei humanitären Hilfseinsätzen im Ausland gelebter Alltag für das DRK. Insofern kann das DRK unterstützend und im humanitären Bereich tätig werden. Es gibt jedoch international vereinbarte Leitprinzipien und Kriterien, nach denen entschieden werden kann, ob und in welcher Form im Einzelfall ein Zusammenwirken mit militärischen Akteuren möglich ist oder abgelehnt werden muss. Diese Leitprinzipien und Kriterien sind immer anzuwenden, wenn einer konkret angefragten Unterstützungsleistung ein Zusammenwirken mit militärischen Akteuren in Rede steht. Aktivitäten des DRK dürfen von außen oder durch Dritte, also beispielsweise durch eine Konfliktpartei, nicht als Beitrag zu militärischen Handlungen oder Anstrengungen wahrgenommen werden. Hier droht dem Roten Kreuz sonst der Verlust seines Schutzstatus und der Zugangsmöglichkeiten zu den Konfliktparteien. Im Ergebnis muss das DRK daher bei Anfragen zur Unterstützung im sogenannten Host Nation Support eine sorgfältige Einzelfallprüfung hinsichtlich Art und Umfang sowie den Gesamtzusammenhang der zu erfüllenden Aufgaben vornehmen.