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35. Tagung zum Humanitärem Völkerrecht in Stuttgart

Foto v.l.: Eva Croon (DRK-Kreisverband Mönchengladbach e.V.), Birgit Gieren (DRK-Kreisverband Jülich e.V.), Simon Jägersküpper (DRK-Kreisverband Euskirchen e.V.), Christoph Rademacher (DRK-Kreisverband Heinsberg e.V.), Dr. Dieter Weingärtner (Bundeskonventionsbeauftragter, DRK e.V.), Michael Sieland (Landeskonventionsbeauftragter, DRK Landesverband Nordrhein e.V.), Dr. Hilde Heij (DRK Landesverband Nordrhein e.V.)

Stuttgart, 25. April 2025. Am 24. und 25. April 2026 fand die 35. Tagung zum Humanitärem Völkerrecht in Leinfelden-Echterdingen (bei Stuttgart) statt. Die jährliche Veranstaltung wurde vom DRK-Generalsekretariat gemeinsam mit dem Landesverband Baden-Württemberg e.V. sowie dem Bundesministerium der Verteidigung durchgeführt und richtete sich an Konventionsbeauftragte des DRK, Rechtslehrerinnen und Rechtslehrer der Bundeswehr sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Wissenschaft. Die Tagung stand unter dem Titel „Hybrid, digital, autonom: Kriegsführung im Wandel“.

Nach einer Begrüßung und Eröffnung der Tagung durch Klaus Pavel (Vizepräsident des DRK-Landesverbands Baden-Württemberg e.V.) und einer Einführung in das Konferenzthema durch Christian B. Schad (Landeskonventionsbeauftragter des DRK-Landesverbands Baden-Württemberg) folgten zahlreiche spannende Vorträge und Diskussionen. 

So stellte Dr. Elisabeth Hoffberger-Pippan, selbstständige Beraterin und Affiliate an der SFU in Wien, neue Technologien im bewaffneten Konflikt, insbesondere deren Rechtsrahmen sowie ihre Regulierungsoptionen, dar.

Dr. Alexander Wentker (Universität Potsdam) lenkte den Blick auf den Konfliktparteistatus. Er erläuterte in seinem Vortrag die Bedeutung, die Voraussetzungen und die Konsequenzen eines Konfliktparteistatus im Völkerrecht. Danach folgte eine angeregte Diskussion, die von Jakob Forini vom DRK-Generalsekretariat geleitet wurde. Den Abschluss des ersten Veranstaltungstags bildete ein Panel zur Verbreitungsarbeit, an dem Dr. David Grasmann, Wissenschaftler, Wolfgang Haager vom Zentrum Innere Führung der Bundeswehr sowie Dr. Dieter Weingärtner, Bundeskonventionsbeauftragter, teilnahmen.

Der zweite Veranstaltungstag begann mit einer Präsentation zum Thema „Drohnen im Inland – Eine verfassungs- und völkerrechtliche Einordnung“ von Dr. Sebastian Gerlach (Zentrum Innere Führung der Bundeswehr). Im Anschluss folgte ein weiterer Vortrag, in dem David Bäuerle und Svenja Meyer vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof das Völkerstrafrecht und die Vorgesetztenverantwortlichkeit thematisierten und insbesondere auf die Verantwortung bei fernwirkenden Operationen eingingen. Dr. Stephan Weber vom Kommando Cyber- und Informationsraum und Wolfgang Haager vom Zentrum Innere Führung der Bundeswehr moderierten die nachfolgende Diskussion. Anschließend erörterte Prof. Dr. Thilo Marauhn von der Justus-Liebig-Universität Gießen, wie es vom Friedenszustand zum bewaffneten Konflikt kommt und welche möglichen Schwellen, Typen und Auslöser es gibt. Nach einer weiteren Diskussionsrunde, die von Dr. Dieter Weingärtner (Bundeskonventionsbeauftragter) moderiert wurde, kam es zur Verabschiedung durch Dr. Katja Schöberl vom DRK-Generalsekretariat. 

Zwischen den einzelnen Vorträgen und Diskussionen blieb auch genügend Zeit für den persönlichen Austausch zwischen verschiedenen DRK-Mitgliedern sowie zwischen dem DRK und der Bundeswehr. Die Tagung hob die Bedeutung des regelmäßigen Dialogs zwischen den verschiedenen Akteuren im Humanitären Völkerrecht hervor, damit dieses in bewaffneten Konflikten eingehalten wird.