Social Media Policy

Neben den verbandseigenen, offiziellen DRK-Präsenzen unterhalten auch viele ehren- und hauptamtliche Rotkreuzler private Profile und Accounts. Dabei ist zu beachten, dass jede Kommunikation von ehren- und hauptamtlichen Rotkreuzlerinnen und Rotkreuzlern in den sozialen Netzwerken ein Beitrag ist, der dem Roten Kreuz zugeschrieben wird. Somit sind alle, die sich in den Sozialen Medien als Gliederung, Mitarbeiter, Mitglied oder Ehrenamtlicher des DRK zu erkennen geben, Markenbotschafter des Roten Kreuzes.

Um die Nutzung der neuen sozialen Netzwerke im Sinne und zum Schutz des Deutschen Roten Kreuzes sowie seiner ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewährleisten, ist es unabdingbar, Vereinbarungen über den Umgang mit diesen Medien zu treffen. Wir haben sie in einem Leitfaden zur Nutzung der Sozialen Medien für das DRK in Nordrhein zusammengefasst.
 

Empfehlungen zum Umgang mit den Sozialen Medien

Einleitung

Soziale Medien wie Instagram, Facebook, YouTube oder TikTok haben in nur wenigen Jahren die mediale Realität verändert. Sie haben das Monopol der „alten“ Medien durchbrochen: Nutzerinnen und Nutzer haben nun die Möglichkeit, Informationen über Filme, Fotos, Beiträge, Audio-Streams etc. in Sekundenschnelle als multimediale Informationen der gesamten Welt zur Verfügung zu stellen. Die Veränderung des Kommunikationsverhaltens erfordert von jeder Gliederung des Deutschen Roten Kreuzes („DRK“), Vereinbarungen zu treffen, wie sie sich in den Sozialen Medien positionieren und mit ihnen umgehen möchte. Dazu gehört es, den ehrenamtlich Tätigen und den hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Richtlinien an die Hand zu geben, was sie in den Sozialen Medien tun können und was sie besser lassen sollten.

Diese Social-Media-Policy ist eine interne Norm, die es zu beachten gilt. Sie ist eine Momentaufnahme einer sich im Prozess befindlichen Entwicklung. Soziale Medien entwickeln sich. Es ist daher angemessen und notwendig, die Regeln regelmäßig einer Überprüfung zu unterziehen.

  • Grundlagen der Kommunikation

    Der DRK Landesverband Nordrhein e.V. („Landesverband“) fördert und begrüßt es, wenn sich seine freiwilligen und hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter öffentlich zu ihrer Rotkreuz-Tätigkeit bekennen und die Werte und Grundsätze aktiv in die sozialen Netzwerke tragen.

    Zu den Grundlagen der Kommunikation im Landesverband gehören die Grundsätze des Roten Kreuzes und das Leitbild des DRK. Wer sich im Umfeld des Roten Kreuzes positioniert, darf keine Aussagen tätigen, die im Widerspruch zu den Grundsätzen und dem Leitbild des Roten Kreuzes stehen.

    Wie im Büroalltag oder auf Veranstaltungen gilt auch für den Auftritt im Social-Media-Bereich die Notwendigkeit, die Corporate Identity („CI“) zu übertragen, also den Charakter des Deutschen Roten Kreuzes mit allen Eigenheiten und Dimensionen. Ziel des einheitlichen Auftritts ist eine konsistente Identitätsbildung mit hohem Wiedererkennungswert, die Vertrauen schafft. Teil der CI ist das Corporate Design („CD“), welches das einheitliche visuelle Erscheinungsbild des Deutschen Roten Kreuzes beschreibt und den Umgang mit dem Logo, den Hausfarben und -schriften sowie die Bildsprache festlegt.

  • Wer kommuniziert?

    Jede Kommunikation einer (identifizierbaren) Rotkreuz-Mitarbeiterin oder eines (identifizierbaren) Rotkreuz-Mitarbeiters in den Sozialen Medien ist ein Beitrag, der dem Roten Kreuz zugeschrieben werden kann. Sobald Sie das Schutzzeichen tragen / fahren / bekleiden etc. vertreten Sie die Marke DRK nach außen. Wichtig und notwendig ist es, die offizielle Kommunikation von der persönlichen Meinung einzelner Personen zu trennen.
     

    Verwendung des DRK-Logos

    Die Verwendung des DRK-Logos ist nur für ein offizielles Medienprofil möglich, welches von einer DRK-Gliederung gepflegt wird. Der Name der Gliederung muss ersichtlich sein.
     

    Privat, Beruflich, Dienstlich?

    Die Kommunikation in den Sozialen Medien lässt die Grenzen zwischen beruflicher und privater Kommunikation verschwimmen. Noch unklarer ist die Situation im Bereich von ehrenamtlich Tätigen. Wann spricht man für das Rote Kreuz, wann ist man nur von seinem Engagement mitbeeinflusst, wann ist man ganz privat? Daher ist immer auch der „gesunde Menschenverstand“ gefragt, wenn man in sozialen Netzwerken auftritt. Je mehr man sich selbst im Umfeld des Roten Kreuzes positioniert, umso mehr werden „persönliche“ Aussagen dem Roten Kreuz zugeschrieben. Wer etwa in seinem Facebook-Profil seinen Arbeitgeber angegeben hat, verwendet den Account in erster Linie privat. Dennoch wird eine Verknüpfung zum Arbeitgeber „im Hinterkopf“ der Profilbesuchenden aufgebaut.

  • Vertraulichkeit

    Vertrauliches bleibt vertraulich. Respektieren Sie vertrauliche Informationen, die Sie zum Beispiel aus der Organisation oder von Ihren Kolleginnen und Kollegen erhalten. Vertraulich heißt in jedem Fall, dass Sie diese Informationen nicht publizieren dürfen. Interne Kritik ist erlaubt und erwünscht, muss aber intern bleiben.
     

    Politisches Engagement

    Selbstverständlich steht es allen im Roten Kreuz ehrenamtlich bzw. hauptamtlich Tätigen frei, politische Einstellungen zu haben und sich im demokratischen Diskurs auch politisch zu engagieren. Im Rahmen des eigenen Social-Media-Auftritts sollte aber darauf geachtet werden, das persönliche Rotkreuz-Engagement von jeglichem politischen Statement zu trennen.

  • Eigene Geschäfte

    Genau wie das politische Engagement ist auch die persönliche geschäftliche oder berufliche Tätigkeit der beim Roten Kreuz engagierten / beschäftigten Personen deren Privatsache. Im Rahmen des eigenen Social-Media-Auftritts gilt es allerdings, persönliche Geschäfte vom ehrenamtlichen bzw. beruflichen Engagement zu unterscheiden. Wenn Ihre eigenen wirtschaftlichen Aktivitäten im Umfeld der Rotkreuz-Leistungsbereiche angesiedelt sind, sollten Sie besondere Sensibilität und Vorsicht walten lassen, um Verwechslungen zu vermeiden.
     

    Respekt

    Zum korrekten Auftritt gehört immer auch der Respekt gegenüber anderen Personen und Organisationen. Daher schreiben Sie bitte keine negativen Beiträge über andere Organisationen, Berufsgruppen, Nationalitäten usw. Gerade in öffentlichen Foren, in Medien, aber auch auf sozialen Plattformen kann man auch Kritik an der Arbeit des Roten Kreuzes, an der Organisation selbst oder an verschiedenen Inhalten finden, die nicht immer objektiv, förmlich und wertschätzend formuliert ist. Bei einer Reaktion darauf sollte darauf geachtet werden, nicht in dieselbe Tonart zu verfallen. Wenn man meint, selbst reagieren zu müssen, so empfiehlt sich ein freundlicher Umgangston. Behandeln wir die Mitmenschen in den Sozialen Medien so, wie wir selbst behandelt werden möchten.

    Sie sind selbst für den Inhalt verantwortlich, den Sie im Netz verbreiten. Diese digitalen Hinterlassenschaften bleiben noch für Jahre sichtbar und sind Ihnen oder Ihrer Organisation zugeordnet. Höflichkeit und Respekt sind daher in Ihrem und im Interesse des Roten Kreuzes. Vor dem Senden oder Posten empfiehlt es sich, das Posting, den Status oder Kommentar noch einmal zu lesen und auch zu checken, ob man möglicherweise missverstanden werden könnte.

  • Urheberrechtliche und datenschutzrechtliche Bestimmungen

    Das Copyright ist unbedingt einzuhalten. Dieses schützt u.a. Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Dazu zählen etwa Schriftwerke (z.B. journalistische Beiträge), Fotos, Werke der Musik oder des Films. Erkundigen Sie sich, wer bezüglich eines Fotos, eines Beitrages etc. offiziell berechtigt ist, das Nutzungsrecht (am besten schriftlich) zu erteilen. Wurde Ihnen das Nutzungsrecht nicht erteilt, müssen Sie auf die Verwendung von z.B. Zeitungsartikeln, Fotos etc. verzichten. Kenntlich gemachte Zitate (mit Quellenabgabe) sind erlaubt, sofern es sich um kurze Auszüge (wenige Zeilen) des ursprünglichen Werks handelt.

    Bei Fotos ist nicht nur die Einwilligung der Fotografin oder des Fotografen maßgeblich, um das Foto nutzen zu dürfen (Nutzungsrechte). Auch das Einverständnis der Fotografierten muss eingeholt werden bzw. vorliegen. Fotos dürfen nur mit Einwilligung der abgebildeten Personen veröffentlicht werden (Recht am eigenen Bild).

    Einzuhalten ist auch das Gesetz über den Schutz von Marken und anderen Kennzeichen.

    Datenschutzrechtliche Bestimmungen sind zu beachten. Bei der Auswahl der Sozialen Medien sollten zunächst die Datenschutzbestimmungen sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geprüft werden. Es ist unter anderem darauf zu achten, dass Nutzerinnen und Nutzern die Möglichkeit eingeräumt wird, selbst darüber zu entscheiden, welche persönlichen Angaben innerhalb des Mediums freigegeben und an Dritte weitergegeben werden. Auf Werbemaßnahmen sollten Nutzende ebenfalls eine Einwirkungsmöglichkeit haben. Beim Umgang mit Sozialen Medien sollten generell nur so wenige Daten wie möglich preisgegeben werden. Die zuständige Person für Datenschutz sollte hinzugezogen werden. Bedenken Sie, dass Verstöße kostspielige rechtliche Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadensersatz) oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.

  • Sicherheit

    Auf sozialen Plattformen können Sie verschiedene Sicherheitseinstellungen wählen. Überprüfen Sie, ob Ihre Sicherheitseinstellungen korrekt sind, damit Sie selbst bestimmen können, wer Ihre Beiträge lesen kann und wer nicht. Vor jedem Senden oder Posten ist es immer ratsam, dies noch einmal zu überprüfen. Auch sollten Sie das Posting vorher noch einmal sorgfältig lesen bzw. überprüfen, um zu vermeiden, dass Sie möglicherweise missverstanden werden.

► Obwohl diese Empfehlungen mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, besteht kein Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit. Eine Verwendung liegt daher in der eigenen Verantwortung der Leserinnen und Leser.