Soziale Beratung von Geflüchteten in NRW

Gefördert durch das

Personen, die sich als Geflüchtete ineinem fremden Land aufhalten, befinden sich in einer sozialen Ausnahmesituation. Oft kennen sie die rechtlichen Rahmenbedingungen ihres Aufenthalts und die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen im fremden Land nicht oder nur unzureichend, so dass sie Hilfestellung benötigen, um den Alltag zu bewältigen und einzuschätzen, was für sie sinnvolle nächste Schritte sind. Hinzu kommen nicht selten gesundheitliche, insbesondere psychische Probleme.

Mit dem Förderprogramm „Soziale Beratung von Geflüchteten NRW“ (SBvG) und der „Regionalen Beratung von Geflüchteten“ (RBvG) verfolgt das Land NRW das Ziel, Geflüchteten Unterstützung anzubieten, um den Betroffenen zu helfen und gesellschaftlichen Konflikten vorzubeugen. Aus dem Grund fördert das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW (MKJFGFI) die soziale Beratung von Geflüchteten sowohl in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes als auch in den Kommunen. Die zuständige Bewilligungsbehörde ist die Bezirksregierung Arnsberg.

Die Förderung der Sozialen Beratung von Geflüchteten unterteilt sich in fünf verschiedene Förderbereiche. Jeder Förderbereich zeichnet sich durch verschiedene Aufgaben und Durchführungsorte aus. Es werden folgende Förderbereiche unterschieden und gefördert:

Innerhalb von Aufnahmeeinrichtungen des Landes:

  1. Sozialberatungsstellen

Außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen des Landes:

  1. Psychosoziale Zentren
  2. Ausreise- und Perspektivberatungsstellen
  3. Asylverfahrensberatungsstellen für unbegleitete minderjährige Geflüchtete
  4. Überregionale Fachbegleitungen für die genannten Stellen

Zudem fördert das Land Nordrhein-Westfalen die Regionale Beratung von Geflüchteten in den nordrhein-westfälischen Kommunen.   

Die jederzeit kostenlosen Beratungen finden sowohl in regionalen Beratungsstellen als auch in den Landesliegenschaften statt. Die Beratungsinhalte sind sehr vielfältig und richten sich nach dem jeweiligen Fachschwerpunkt, in dem die Beratungsstelle tätig ist.

Die neun DRK-Flüchtlingsberatungsstellen im Verbandsgebiet Nordrhein sind in zwei Fachsäulen tätig:

  • Ausreise- und Perspektivberatung
    Die Ausreise- und Perspektivberatung ist eine ergebnisoffene, unabhängige und individuelle Beratung, in der die Flüchtlinge konkrete Hilfestellungen erhalten und über Weiterwanderung sowie Risiken und Möglichkeiten von Rückkehr und Reintegration in die Herkunftsländer oder, bei Bedarf, in Drittländer aufgeklärt werden. Die Berater und Beraterinnen unterstützen die Flüchtlinge bei Fragen zu Perspektiven des Aufenthalts und bei der Entscheidungsfindung. Sie helfen bei der Vorbereitung und Umsetzung der Ausreise selbst und vermitteln Unterstützung und Begleitung nach erfolgter Rückkehr in die Herkunftsländer bzw. Drittstaaten.
  • Regionale Flüchtlingsberatung
    Im Rahmen der regionalen Flüchtlingsberatung geben die Berater und Beraterinnen konkrete Hilfestellungen bei asyl-, aufenthalts- und sozialrechtlichen Fragen. Sie leisten fachliche Unterstützung in Behördenangelegenheiten und bieten eine allgemeine Orientierungshilfe an. Die Menschen werden bei Problemen im sozialen, gesundheitlichen und persönlichen Bereich beraten und erhalten Unterstützung bei Fragen rund um die Themen Bildung und Arbeitsmarktzugang.

     

Download Standorte der DRK-Flüchtlingsberatungsstellen

Die Adressen der DRK-Flüchtlingsberatungsstellen im Verbandsgebiet Nordrhein finden Sie hier:

Download Standorte der DRK-Flüchtlingsberatungsstellen im Verbandsgebiet Nordrhein (*.pdf)