Bundesgeförderte Asylverfahrensberatung

Asylsuchende stehen vor besonderen Herausforderungen. Die Asylverfahrensberatung soll sicherstellen, dass Asylsuchende bereits vor ihrer Anhörung und, bei Bedarf, bis zum unanfechtbaren Abschluss ihres Asylverfahrens in Form vertraulicher Einzelgespräche zu ihrem individuellen Asylverfahren beraten und unterstützt werden können. Die Asylsuchenden sollen damit in die Lage versetzt werden, das Verfahren und die einzelnen Verfahrensschritte zu verstehen, ihre Rechte und Pflichten effektiv wahrzunehmen und Handlungsoptionen besser einschätzen zu können.

Die Asylverfahrensberatung steht allen Schutzsuchenden und Antragstellenden offen. Sie ist behördenunabhängig, ergebnisoffen, unentgeltlich, individuell und freiwillig.  

Das DRK in Nordrhein bietet seit 2023 die bundesgeförderte Asylverfahrensberatung (AVB) an. Fördergeber ist das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), Bewilligungs- und Prüfbehörde für die Umsetzung des Förderverfahrens ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Download Standorte der Asylverfahrensberatung

Die Adressen der DRK-Beratungsstellen im Verbandsgebiet Nordrhein, die die Asylverfahrensberatung anbieten, finden Sie hier:

Download Standorte der DRK-Asylverfahrensberatung Bund in Nordrhein (*.pdf)