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Fortbildung für Desinfektoren und Hygienebeauftragte

Die Fortbildungspflicht für Desinfektorinnen und Desinfektoren ist in NRW geregelt in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Desinfektorinnen und Desinfektoren. Die Fortbildungspflicht für Hygienebeauftragte nach § 5 der Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (HygMedVO) des Landes NRW in § 6 ebenda. In anderen Bundesländern gelten ggf. andere Bestimmungen. Die Überwachung der regelmäßigen Teilnahme an den Fortbildungslehrgängen obliegt dem Landesprüfungsamt.

  • Zielgruppe

    staatlich anerkannte Desinfektor*innen und Hygienebeauftragte
    Fortbildungspflicht für staatlich anerkannte Desinfektor*innen; in NRW: dreitägige Fortbildung alle drei Jahre; Fortbildungspflicht für Hygienebeauftragte nach § 5 HygMedVO NRW: regelmäßige Fortbildung alle 2 Jahre

  • Inhalte (24 Unterrichtseinheiten)
    • aktuelle rechtliche Vorschriften
    • Themen auf dem Gebiet der Hygiene und Infektionsprävention
    • Regelungen auf dem Gebiet der Krankenhaushygiene
  • Termine
    • 14.08.2023 bis 16.08.2023
    • 04.09.2023 bis 06.09.2023    in Kooperation mit dem NOBiZ in Düren (Kreuzau)
    • 23.10.2023 bis 25.10.2023
    • 04.12.2023 bis 06.12.2023
    • 11.12.2023 bis 13.12.2023    in Kooperation mit dem NOBiZ in Düren (Kreuzau)
  • Kosten

    315,00 € gem. UStG § 4 Nr. 22 von der Umsatzsteuerpflicht befreit

  • Anmeldung