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Zugführer / Zugführerin

Zugführerinnen und Zugführer leiten im Einsatzfall einen Zug (eine Einsatzeinheit). Sie unterstehen in ihren Handlungen und Weisungen lediglich einem Verbandsführer/einer Verbandsführerin (je nach Lage: dem/der Einsatzleiter*in oder dem/der Einsatzabschnittsleiter*in).

Folgende Lehrgänge benötigst du, um als Zugführer*in eingesetzt werden zu können:    

  • Zugführerausbildung Teil 1

    In diesem Seminar eignen sich die Teilnehmer Grundlagen Wissen an, um eine Einsatzeinheit sachgerecht und verantwortungsvoll führen zu können.

    Inhalt:

    • Rechtsgrundlagen bei der Gefahrenabwehr im Land NRW
    • Die Führungsorganisation bei der Gefahrenabwehr im Land NRW
    • Einsatzlehre

    Voraussetzung: 

    • Erfolgreiche abgeschlossene Unterführerausbildung/Gruppenführerausbildung die mindestens 18 Monate zurückliegen muss
    • Mindestalter von 24 Jahren

    Über Ausnahmen wird nur nach schriftlichen Antrag im Einzelfall durch den LV entschieden. Den Antrag finden Sie hier.

    Termine und Anmeldung: 

    Angebote für eine Teilnahme an der Führungskräfteausbildung und der Leitungskräfteausbildung findest du im über die Online-Anmeldung

    Anmeldeformular

  • Zugführerausbildung Teil 2

    Aufbauend auf den Zugführerausbildung Teil 1 rundet dieser Lehrgang die Qualifizierung zum Zugführer einer Einsatzformation ab.

    Inhalt:

    • Einsätze in Spannungs- und Verteidigungsfall
    • Einsatzkonzepte
    • Die Krisenmanagement-Vorschrift des Deutschen Roten Kreuzes 
    • Sicherheit und Risikomanagement
    • Einsatzpraxis

    Voraussetzung: 

    • Zugführerausbildung Teil 1

    Termine und Anmeldung: 

    Angebote für eine Teilnahme an der Führungskräfteausbildung und der Leitungskräfteausbildun findest du im über die Online-Anmeldung

    Anmeldeformular

  • Zugführerprüfung

    Die Ausbildung für eine Tätigkeit und Ernennung als Zugführer gilt erst mit dem Ablegen der erfolgreichen Prüfung als abgeschlossen.

    Inhalt:

    Mit der Prüfung ist festzustellen, ob die Teilnehmer/innen als Zugführer eingesetzt werden können.

    Voraussetzung:

    • Zugführerausbildung Teil 1
    • Zugführerausbildung Teil 2 

    Termine und Anmeldung: 

    Angebote für eine Teilnahme an der Führungskräfteausbildung und der Leitungskräfteausbildung findest du im über die Online-Anmeldung

    Anmeldeformular