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Fachdienstbeauftragte

Zur Mitwirkung bei der Erfüllung der Aufgaben werden die Angehörigen der Bereitschaften nach einheitlichen Vorgaben der Ausbildungsordnung in Fachdiensten ausgebildet. Gemäß Ordnung der Bereitschaften sind zurzeit die Fachdienste Sanitätsdienst, Betreuungsdienst, Technik und Sicherheit, Information und Kommunikation, Suchdienst und Rettungshundearbeit definiert. In jedem Kreisverband und auf Ebene des Landesverbandes soll die jeweilige Leitung der Bereitschaften durch Fachbeauftragte beraten und unterstützt werden. Voraussetzungen für die Tätigkeiten als Beauftragter eines Fachdienstes sind die abgeschlossene fachspezifische Ausbildung gemäß Ausbildungsordnung des jeweiligen Fachdienstes, die abgeschlossene(n) Ausbilderqualifikation(en) des jeweiligen Fachdienstes sowie eine abgeschlossene  Gruppenführerausbildung im jeweiligen Fachdienst.

Der Fachdienstbeauftragte unterstützt die Leitung der Bereitschaften in allen Angelegenheiten seines Fachdienstes durch Beratung, Planung, Durchführung und steht darüber hinaus den Gliederungen seines Verbandes in allen Angelegenheiten seines Fachdienstes zu Verfügung. Der Fachdienstbeauftragte ist nicht mit einer ständigen taktischen Führungsfunktion zu beauftragen.

 

Termine und Anmeldung

Angebote für Rotkreuz-Einführungsseminare und die Fachdienstausbildung findest du in deinem Kreisverband oder über unsere Bildungsbörse.

Orte und Termine für die Erste-Hilfe-Ausbildung findest du auf der Website Rotkreuzkurs.