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Einsatzkraft im Fachdienst "Betreuungsdienst"

Die Fachdienstausbildungen im Betreuungsdienst sind in verschiedene Module aufgeteilt. So gibt es das Grundmodul für alle Fachbereiche und aufgabenbezogene Module für die verschiedenen Fachbereiche soziale Betreuung, Verpflegung und Unterkunft.
Ergänzt wird dieser Baukasten um Module und Modulzusammenstellungen für besondere Funktionen und Aufgaben.

Die Module für den Bereich der Sozialen Betreuung und Unterkunft wurden im Sinne des „erleichterten Zuganges“ getrennt. Eine Kraft kann sich spezialisieren als Fachdiensthelfer Soziale Betreuung und Fachdiensthelfer Unterkunft. Dies geschieht je nach Motivation, Interesse und Bedarf. Als solches wird er ausgebildet und eingesetzt.
Voraussetzung für die Teilnahme an den Fachmodulen ist regulär die abgeschlossene Einsatzkräfteausbildung und das abgeschlossene Grundmodul Betreuungsdienst.

Im Rahmen des „erleichterten Zugangs“ kann mit der Ausbildung der Fachmodule bereits nach dem Absolvieren des Lehrgangs Einsatzkräfteausbildung Betreuungsdienst begonnen werden. Der Abschluss zum Fachdiensthelfer und dessen Anerkennung erfolgt jedoch erst nach dem Abschluss der gesamten Einsatzkräfteausbildung. 

  • 1. Grundmodul Betreuungsdienst

    1.1 Ziel und Zweck

    Das Grundmodul verfolgt das Ziel, die Kräfte im Betreuungsdienst allgemein für die weitere fachdienstliche Ausbildung zu qualifizieren und baut auf der Einsatzkräfteausbildung auf. Für die Lehrgangsteilnehmer wird die Basis geschaffen, dass diese im Rahmen des komplexen Hilfeleistungssystems des Deutschen Roten Kreuzes unter Anleitung von ausgebildeten Fachdienstkräften und Führungskräften multifunktional in den Fachbereichen des Betreuungsdienstes unterstützend eingesetzt werden können. Außerdem sollen die Teilnehmer die Fähigkeit und Bereitschaft zu einer kompetenten und engagierten Mitwirkung im Betreuungsdienst entwickeln.

    1.2 Träger der Ausbildung

    Träger des Lehrgangs ist regulär der DRK-Kreisverband.

    1.3 Lehrkräfte

    Lehrkräfte sind in das Programm und den Leitfaden eingewiesene Ausbilder mit gültiger Lehrberechtigung des DRK-Landesverband Nordrhein e.V.

    1.4 Lehrplan

    Ziele, Themen und Inhalte richten sich nach dem jeweils gültigen Leitfaden/Curriculum und umfasst folgende Inhalte:

    • Einführung in die Ausbildung im Betreuungsdienst
    •  Strukturen im Betreuungsdienst
    • Aufgaben im Betreuungsdienst
    • Vernetzung im Betreuungsdienst

    1.5 Lehrgang

    Die Ausbildung kann in einzelnen Abschnitten oder als geschlossener Präsenz- oder Distanzlehrgang durchgeführt werden. An einer Ausbildung sollen nicht mehr als 20 Personen teilnehmen; empfohlen wird eine Teilnehmerzahl von 12 bis 16 Personen. Die Teilnehmenden erhalten nach Abschluss der Ausbildung eine Teilnahmebescheinigung mit den Ausbildungsinhalten.

    1.6 Teilnehmervoraussetzungen

    • Erste-Hilfe-Ausbildung
    • Rotkreuz-Einführungsseminar
    • Einsatzkräfteausbildung Betreuungsdienst
  • 2. Fachdienstausbildung „Soziale Betreuung“ und „Unterkunft“

    Die Fachdienstausbildung „Soziale Betreuung und Unterkunft“ setzt sich aus den folgenden Modulen zusammen

    • Aufbaumodul „Soziale Betreuung und Unterkunft“
    • Fachmodul „Soziale Betreuung“ und
    • Fachmodul „Unterkunft“.

    Eine Kraft kann sich entscheiden, nur ein oder beide Fachmodule zu besuchen.

    2.1 Aufbaumodul „Soziale Betreuung und Unterkunft“

    2.1.1 Ziel und Zweck

    Das Aufbaumodul „soziale Betreuung und Unterkunft“ dient als allgemeine Ausbildung für die beiden Fachmodule „Soziale Betreuung“ und „Unterkunft“ und braucht nur einmalig für beide Fachmodule besuch zu werden.

    2.1.2 Träger der Ausbildung

    Träger des Lehrgangs ist regulär der DRK-Kreisverband. Die jeweils zuständige Gesundheitsbehörde ist für den Bereich „Erstbelehrung“ des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) gemäß gültiger Rechtslage zuständig. Ggf. anfallende Kosten gehen zu Lasten des entsendenden Kreisverbandes.

    2.1.3 Lehrkräfte

    Lehrkräfte sind in das Programm und den Leitfaden eingewiesene Ausbilder mit gültiger Lehrberechtigung des DRK-Landesverband Nordrhein e.V. Die „Erstbelehrung nach IfSG“ wird, sofern kommunal nichts anderes vereinbart ist, durch das zuständige Gesundheitsamt durchgeführt.

    2.1.4 Lehrplan

    Ziele, Themen und Inhalte richten sich nach dem jeweils gültigen Leitfaden/Curriculum und umfasst folgende Inhalte:

    • Erstbelehrung IfSG durch die zuständige Behörde
    • Spezifischer Arbeitsschutz

    2.1.5 Lehrgang

    Der Unterrichtsteil „Spezifischer Arbeitsschutz“ kann in einzelnen Abschnitten oder als geschlossener Lehrgang durchgeführt werden. An einer Ausbildung sollten nicht mehr als 16 Personen teilnehmen, empfohlen wird eine Teilnehmerzahl von 10 bis 12 Personen. Die Teilnehmenden erhalten nach Teilnahme an der Ausbildung eine Teilnahmebescheinigung.

    2.1.6 Teilnahmevoraussetzungen

    • Grundmodul Betreuungsdienst

    2.2 Fachmodul „Soziale Betreuung“

    2.2.1 Ziel und Zweck

    Das Fachmodul „Soziale Betreuung“ baut auf den vermittelten Inhalten der Einsatzkräfteausbildung, des Grundmoduls Betreuungsdienst und des Aufbaumoduls „Soziale Betreuung und Unterkunft“ auf.

    Die Teilnehmenden können eigenverantwortlich bei Betreuungseinsätzen und sonstigen Anlässen betroffene Personen fachgerecht sozial und psychosozial betreuen, registrieren, mit Gegenständen des täglichen Bedarfs versorgen, die Betroffenen in den verschiedenen Einsatzphasen begleiten und bei der Verpflegungsausgabe mitwirken.

    2.2.2 Träger der Ausbildung

    Träger des Lehrgangs ist regulär der DRK-Kreisverband.

    2.2.3 Lehrkräfte

    Lehrkräfte sind in das Programm und den Leitfaden eingewiesene Ausbilder mit gültiger Lehrberechtigung des DRK-Landesverband Nordrhein e.V. Der Lehrgang Grundlagen PSNV wird von Lehrkräften mit der entsprechenden Lehrberechtigung durchgeführt, siehe Ziffer 4.1.

    2.2.4 Lehrplan

    Ziele, Themen und Inhalte richten sich nach dem jeweils gültigen Leitfaden/Curriculum und umfasst folgende Inhalte:

    • Grundlagen PSNV, siehe Ziffer 4.1
    • Maßnahmen
    • Vernetzung
    • Material
       

    2.2.5 Lehrgang

    Die Ausbildung kann in einzelnen Abschnitten oder als geschlossener Lehrgang durchgeführt werden. An einer Ausbildung sollen nicht mehr als 16 Personen teilnehmen, empfohlen wird eine Teilnehmerzahl von 10 bis 12 Personen. Die Teilnehmenden erhalten nach Teilnahme an der Ausbildung eine Teilnahmebescheinigung mit den Inhalten der Ausbildung. Der Teilnehmer ist mit dem Abschluss berechtigt, das Fachdienstabzeichen „Soziale Betreuung“ zu tragen.

    2.2.6 Teilnahmevoraussetzungen

    • Aufbaumodul „Soziale Betreuung und Unterkunft“

    2.3 Fachmodul "Unterkunft"

    2.3.1  Ziel und Zweck

    Die Teilnehmenden lernen die Aufgaben, die notwendigen Maßnahmen bei der Vorplanung kennen, sowie die Erkundung und Einrichtung von Unterkünften durchzuführen. Sie lernen Grundlagen in der Transportlogistik kennen.

    2.3.2  Träger der Ausbildung

    Träger des Lehrgangs ist regulär der DRK-Kreisverband.

    2.3.3    Lehrkräfte

    Lehrkräfte sind in das Programm und den Leitfaden eingewiesene Ausbilder mit gültiger Lehrberechtigung des DRK-Landesverband Nordrhein e.V.

    2.3.4    Lehrplan

    Ziele, Themen und Inhalte richten sich nach dem jeweils gültigen Leitfaden/Curriculum   und umfasst folgende Inhalte:

    • Maßnahmen
    • Vernetzung
    • Material

    2.3.5  Lehrgang

    Die Ausbildung kann in einzelnen Abschnitten oder als geschlossener Lehrgang durchgeführt werden.
    An einer Ausbildung sollen nicht mehr als 16 Personen teilnehmen, empfohlen wird eine Teilnehmerzahl von 10 bis 12 Personen.
    Die Teilnehmenden erhalten nach Teilnahme an der Ausbildung eine Teilnahmebescheinigung mit den Inhalten der Ausbildung.
    Der Teilnehmer ist mit dem Abschluss berechtigt, das Fachdienstabzeichen „Unterkunft“ zu tragen.

    2.3.6     Teilnahmevoraussetzungen

    • Aufbaumodul „Soziale Betreuung und Unterkunft"
  • 3. Fachdienstausbildung Verpflegung

    3.1    Fachmodul „Verpflegung“

    3.1.1  Ziel und Zweck

    Die Teilnehmenden kennen die Maßnahmen und die Materialien zur Durchführung von Verpflegungseinsätzen und können diese zielgerichtet einsetzen.

    3.1.2  Träger der Ausbildung

    Träger des Lehrgangs ist regulär der DRK-Kreisverband.  

    3.1.3  Lehrkräfte

    Lehrkräfte sind in das Programm und den Leitfaden eingewiesene Ausbilder mit gültiger Lehrberechtigung des DRK-Landesverband Nordrhein e.V.

    3.1.4 Lehrplan

    Ziele, Themen und Inhalte richten sich nach dem jeweils gültigen Leitfaden/Curriculum und umfasst folgende Inhalte:

    • Maßnahmen in der Verpflegung
    • Durchführung von Verpflegungseinsätzen
    • Material
    • Vernetzung
    • Lebensmittelrecht und Hygiene
    • Spezifischer Arbeitsschutz
       

    3.1.5 Lehrgang

    Die Ausbildung kann in einzelnen Abschnitten oder als geschlossener Lehrgang durchgeführt werden. An einer Ausbildung sollen nicht mehr als 16 Personen teilnehmen, empfohlen wird eine Teilnehmerzahl von 10 bis 12 Personen. Die Teilnehmenden erhalten nach Teilnahme an der Ausbildung eine Teilnahmebescheinigung mit den Inhalten der Ausbildung. Der Teilnehmer ist mit dem Abschluss berechtigt, das Fachdienstabzeichen „Verpflegung“ zu tragen.

    3.1.6  Teilnahmevoraussetzungen

    • Grundmodul Betreuungsdienst
    • gültige Belehrung gemäß IfSG (nicht älter als 1 Jahr)
    • Einweisung in das landesspezifische Material und Fahrzeuge

    3.2    Fachmodul „Feldkoch“

    3.2.1  Ziel und Zweck

    Die Ausbildung zum Feldkoch baut auf die vermittelten Inhalte des Fachmoduls „Verpflegung“ auf. Die Teilnehmenden werden in die Lage versetzt, Verpflegungseinsätze zu planen, durchzuführen und nachzubereiten.

    3.2.2  Träger der Ausbildung

    Träger des Lehrgangs ist regulär der DRK-Landesverband Nordrhein e.V.

    3.2.3  Lehrkräfte

    Lehrkräfte sind in das Programm und den Leitfaden eingewiesene Ausbilder mit gültiger Lehrberechtigung des DRK-Landesverband Nordrhein e.V.

    3.2.4    Lehrplan

    Ziele, Themen und Inhalte richten sich nach dem jeweils gültigen Leitfaden/Curriculum und umfasst folgende Inhalte:

    • Speiseplan und Mengenberechnung
    • Personalplanung und Einsatztaktik
    • Reaktion, Einsatzverlauf und Lageänderungen
    • Auf- und Abbau Kochzentrum
    • Warmverpflegung
    • Sonderformen der Ernährung
    • Interkulturelle Bedürfnisse
    • mobile Küchen / Kochstellen
    • Anforderungen an stationäre Küchen
    • Entsorgung
    • Arbeitsschutz
    • Dokumentation und Nachweisführung
       

    3.2.5  Lehrgang

    Die Ausbildung kann in einzelnen Abschnitten oder als geschlossener Lehrgang durchgeführt werden. An einer Ausbildung sollen nicht mehr als 16 Personen teilnehmen, empfohlen wird eine Teilnehmerzahl von 10 bis 12 Personen. Die Teilnehmenden erhalten nach Teilnahme an der Ausbildung eine Teilnahmebescheinigung.

    3.2.6  Teilnahmevoraussetzungen

    • Fachmodul „Verpflegung“

     

  • 4. Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV)

    4.1 Grundlagen PSNV

    4.1.1  Ziel und Zweck

    Die Einsatzkräfte erhalten eine psychosoziale Basiskompetenz, d.h. sie sind für den psychosozialen Unterstützungsbedarf sensibilisiert, können diesen erkennen und sind bis zum Eintreffen der Kräfte des Hilfeleistungssystems PSNV in der Lage, eine psychosoziale Erste Hilfe durchzuführen.

    4.1.2  Träger der Ausbildung

    Träger des Lehrgangs ist regulär der DRK-Kreisverband. 

    4.1.3  Lehrkräfte

    Lehrkräfte sind in das Programm und den Leitfaden eingewiesene Ausbilder mit gültiger Lehrberechtigung des DRK-Landesverband Nordrhein e.V.

    4.1.4 Lehrplan

    Ziele, Themen und Inhalte richten sich nach dem jeweils gültigen Leitfaden/Curriculum und umfasst folgende Inhalte:

    • Selbstverständnis und Grundhaltung von PSNV im DRK
    • Mögliche Reaktionen in akuten psychischen Notlagen
    • Grundlagen der Kommunikation
    • Elemente einer psychosozialen Betreuung
    • Psychiatrische Notfälle
    • Grundlagen der Psychotraumatologie
    • Selbstschutz und Psychohygiene

    4.1.5 Lehrgang

    Die Ausbildung kann in einzelnen Abschnitten oder als geschlossener Lehrgang durchgeführt werden. An einer Ausbildung sollen nicht mehr als 16 Personen teilnehmen, empfohlen wird eine Teilnehmerzahl von 10 bis 12 Personen. Die Teilnehmenden erhalten nach Teilnahme an der Ausbildung eine Teilnahmebescheinigung mit den Inhalten der Ausbildung.

    4.1.6    Teilnahmevoraussetzungen

    Rotkreuz-Einführungsseminar

    4.2 Fachmodul „PSNV-E Modul 1“ (Peer)

    4.2.1 Ziel und Zweck

    Ziel der psychosozialen Unterstützung für Einsatzkräfte durch Peers ist es, für alle Ein-satzkräfte des DRK und sonstiger Hilfsorganisationen sowie Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), ein Angebot zur kompetenten Förderung/Unterstützung der psychischen Stabilität und Einsatz- und Arbeitsfähigkeit zu schaffen. Die psychosoziale Unterstützung für Einsatzkräfte soll helfen, die Verwundbarkeit der Einsatzkräfte und deren psychische Widerstandskraft zu stärken.

    4.2.2 Träger der Ausbildung

    Träger des Lehrgangs ist regulär der DRK-Landesverband.

    4.2.3 Lehrkräfte

    Lehrkräfte sind in das Programm und den Leitfaden eingewiesene Ausbilder mit gültiger Lehrberechtigung des DRK-Landesverband Nordrhein e.V.

    4.2.4 Lehrplan

    Ziele, Themen und Inhalte richten sich nach dem jeweils gültigen Leitfaden/Curriculum und umfasst folgende Inhalte:

    • Salutogenese und Kohärenz, Eigenschutz und Ressourcen
    • Einsatzindikationen des Peers
    • Stress und Belastungen bei Einsatzkräften
    • Psychohygiene und Entspannungstechniken,
    • Leben und Tod,
    • Moderatorvariablen
    • Gesprächstraining

    4.2.5  Lehrgang

    Die Ausbildung wird als geschlossener Lehrgang durchgeführt. An einer Ausbildung sollen nicht mehr als 16 Personen teilnehmen, empfohlen wird eine Teilnehmerzahl von 10 bis 12 Personen.  Die Teilnehmenden erhalten nach Teilnahme an der Ausbildung eine Teilnahmebescheinigung mit den Inhalten der Ausbildung.

    4.2.6  Teilnahmevoraussetzungen

    • Abgeschlossene Fachdienstausbildung eines Fachdienstes
    • Grundlagen PSNV
    • Mindestalter 25 Jahre
    • Mindestens 6 Monate aktive Mitgliedschaft im DRK
    • Mindestens 5 Jahre Erfahrung als Einsatzkraft
    • Psychische und physische Stabilität
  • 5. Fortbildungen

    5.1  Ziel und Zweck

    Die Fortbildungen im Betreuungsdienst dienen der Erweiterung und Vertiefung der vorhan­denen Kenntnisse und Fähigkeiten.

    5.2  Träger der Fortbildungen

    Träger der Fortbildungen sind die DRK-Kreisverbände und der DRK-Landesverband Nordrhein e.V.

    5.3  Lehrkräfte

    Lehrkräfte für die Fortbildung der Fachkräfte im Betreuungsdienst werden durch die DRK-Kreisverbände auf ihrer Ebene und durch den DRK-Landesverband Nordrhein e.V. auf seiner Ebene ernannt.

    5.4  Lehrplan

    Themen und Inhalte der Fortbildungsveranstaltungen werden durch die DRK-Kreisverbände auf ihrer Ebene und durch den DRK-Landes­verband Nordrhein e.V. nach Bedarf festgelegt.

    5.5  Lehrgang

    Die Anzahl der teilnehmenden Personen richtet sich nach den Themen und der Art der Durchführung. Die Teilnehmenden erhalten nach Teilnahme an der Fortbildung eine Teilnahmebescheinigung mit den Inhalten der Fortbildung.