Weiterbildung zur/zum Praxisanleiter*in Notfallsanitäter

Praxisanleiter*innen sind ein grundlegender Baustein der Notfallsanitäterausbildung und wirken gemäß § 3 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäter*innen (NotSan-APrV) an der Berufsausbildung künftiger Notfallsanitäter*innen am Lernort Rettungswache maßgeblich sowie eigenverantwortlich mit. Zudem bilden sie auch angehende Rettungshelfer*innen sowie Rettungssanitäter*innen während der erforderlichen Praktika aus.
Aufgrund der umfassenden Tätigkeit am Lernort Rettungswache sind sie ein wichtiges Bindeglied zwischen schulischer Ausbildung und praktischer Tätigkeit. Auf diese Weise tra- gen sie maßgeblich zum Erwerb beruflicher Handlungskompetenz der Auszubildenden bei.