Weiter- & Fortbildungen zum und für Praxisanleiter im Rettungsdienst
Ansprechpersonen
Patrick Linzenich
Nathalie Pauli
Seminarverwaltung
Tel.: 0211-3104-111
Fax: 02473-92720-27
akademie(at)drk-nordrhein.de
Praxisanleiter wirken gemäß § 3 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäter (NotSan-APrV) sowohl an der Berufsausbildung künftiger Notfallsanitäter als auch an der Ausbildung künftiger Rettungshelfer sowie Rettungssanitäter entscheidend mit. Im Rettungsdienst übernehmen sie die Ausbildung am Lernort Lehrrettungswache und sind ein wichtiges Bindeglied zwischen schulischer Ausbildung und praktischer Tätigkeit. Auf diese Weise tragen sie maßgeblich zum Erwerb beruflicher Handlungskompetenz bei den Auszubildenden bei.
Aufgaben:
Funktionen und Aufgaben eines Praxisleiters sind u. a.:
- Anleitungen planen, durchführen und evaluieren
- Einsatznachbesprechungen
- Integration von theoretischen Ausbildungsinhalten in die praktische Tätigkeit
- Beratung und Unterstützung der Auszubildenden in arbeitsrechtlichen und die Ausbildung betreffenden Fragen
- fachliche und organisatorische Vorbereitung der praktischen Ausbildung
- Zusammenarbeit mit der Rettungsdienstschule
- Überwachung und Kontrolle des Ausbildungsfortschritts
- ggf. Mitwirkung als Fachprüfer im Prüfungsausschuss bei der Notfallsanitäterprüfung
- Vorschlag von und Zusammenarbeit mit Notfallsanitätern, die den Auszubildenden während Einsätzen begleiten etc.
Zielgruppe und Voraussetzungen zur Teilnahme:
Die Weiterbildung richtet sich an Personen, die
- Notfallsanitäter oder Rettungsassistenten (nur bis Ende 2020!) sind
- über eine Berufserfahrung als Notfallsanitäter oder Rettungsassistent (nur bis Ende 2020!) von mindestens zwei Jahren verfügen
- das 20. Lebensjahres vollendet haben
Maßgeschneiderte Weiterbildungsangebote:
Modell „200 Stunden PAL“: Wer über die Berufsbezeichnung "Notfallsanitäter" oder (bis Ende 2020 ebenfalls zulässig!) "Rettungsassistent" verfügt, kann sich durch die Teilnahme an insgesamt 5 Modulen zum "Praxisanleiter" qualifizieren. Das 5. Modul schließt mit der erforderlichen staatlichen Prüfung zum Praxisanleiter ab.
Modell „upgrade für LehrRettAss“: Wer bereits über einen Nachweis als "Lehrrettungsassistent" verfügt, kann sich durch eine zweiwöchige Weiterbildung zum Praxisanleiter qualifizieren. Wichtig: Anerkannt werden hierbei lediglich die Qualifikation zum Lehrrettungsassistenten, welche an staatl. anerkannten Rettungsdienstschulen der Hilfsorganisationen oder der Feuerwehren erworben wurden.
Modell „Zertifiziert“: Als Rettungsassistent (bis Ende 2020!), Notfallsanitäter oder mit einem anderen Ausbildungsabschluss in einem Pflegefachberuf, kann durch den Besuch und Abschluss von fünf Modulen des Zertifikatlehrgangs "Dozent im Gesundheitswesen" die Qualifikation des Praxisanleiters erreicht werden. Eine Weiterqualifizierung zum "Dozent im Gesundheitswesen" ist danach jederzeit möglich. Außerdem besteht ggf. die Möglichkeit ein berufsbegleitendes Studium der Berufspädagogik – unter Anrechnung der erbrachten Leistungen – anzuschließen.
Wichtige Informationen:
Nach wie vor gibt es keine bundeseinheitliche Ausbildungsordnung für Praxisanleiter. Vielmehr haben die zuständigen Länder rechtliche Regelungen zu Inhalten und Rahmenbedingungen dieser Zusatzqualifikation vorgeschrieben. Die gültigen Regelungen zur Ausbildung von Praxisanleitern im Rettungsdienst können Sie dem Teil 1 der sog. Ausführungsbestimmungen zur Ausbildung zum Notfallsanitäter in NRW entnehmen. Sie finden diese hier. Weitere Details enthalten zudem Anlage 5 und Anlage 6.
Fortbildungen für Praxisanleiter:
Obschon die NotSan-APrV keine verpflichtenden Fortbildungen für Praxisanleiter im Rettungsdienst vorschreibt, möchten wir Ihnen gerne an dieser Stelle künftig kontinuierliche Fortbildungsangebote anbieten!
Diese Fortbildungen finden als Tagesveranstaltungen statt und beschäftigen sich mit aktuellen Themen der Ausbildungspraxis sowie u. a. mit Supervision oder Mentoring.