Weiterbildung zur / zum Hygienebeauftragten in Gemeinschaftseinrichtungen

Florian Krahe

Stv. Schulleiter / Stv. Fachbereichsleiter

Akademie für Hygiene und Infektionsprävention
Schulstraße 38
53773 Hennef (Sieg)

akademie(at)drk-nordrhein.de
Tel.: 02242 93240 0

In Gemeinschaftseinrichtungen befinden sich oft viele Personen auf engem Raum. Dadurch können sich Infektionskrankheiten leicht ausbreiten. Das Infektionsschutzgesetz verfolgt den Zweck, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Aus dem Gesetz ergeben sich u.a. auch für Gemeinschaftseinrichtungen bzw. deren Leitungen insbesondere in den §§ 33-36 Verpflichtungen, z.B. in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Einhaltung der Infektionshygiene festzulegen. Mit dieser Weiterbildungsveranstaltung machen wir Sie als Mitarbeitende in Gemeinschaftseinrichtungen fit für Ihren Hygienealltag, so dass Sie Infektionsgefahren kompetent begegnen können. Wir besprechen Fallsituationen, die Ihren Arbeitsalltag widerspiegeln.

  • Zielgruppe
    • Mitarbeiter*innen in Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. in: Kindertagesstätten und Kindergärten)
    • Einrichtungen der Behindertenhilfe
    • Einrichtungen für Wohnungslose und Notschlafstellen
    • Kinderschutzeinrichtungen
    • Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete
    • Einrichtungen der Wohlfahrtspflege
    • Beratungsstellen und Inklusionsbetriebe
    • Tagesmütter, Tagesväter, Tagesgroßeltern
  • Inhalte (16 Unterrichtseinheiten)
    • Stellenwert der / des Hygienebeauftragten in Gemeinschaftseinrichtungen und Verantwortlichkeiten
    • Risikoanalyse – Risikobewertung – Risikominimierung
    • Basishygiene und Hygienemanagement
    • Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)
    • Anforderungen nach der Biostoffverordnung (BioStoffV)
    • Sondermaßnahmen beim Auftreten von bestimmten Erkrankungen
    • persönliche Schutzausrüstung (PSA)
    • Anforderungen an die Desinfektion von Flächen
    • Einführung in den Hygieneplan
    • Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • Termine
    • 08.03.2023 bis 09.03.2023
    • 23.08.2023 bis 24.08.2023
    • 18.10.2023 bis 19.10.2023
  • Kosten

    220,00 € gem. UStG § 4 Nr. 22 von der Umsatzsteuerpflicht befreit

  • Anmeldung