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Fortbildung für Hygienebeauftragte in Gemeinschaftseinrichtungen

In Gemeinschaftseinrichtungen befinden sich oft viele Personen auf engem Raum. Dadurch können sich Infektionskrankheiten leicht ausbreiten. Das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten (Infektionsschutzgesetz) verfolgt den Zweck, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Aus dem Gesetz ergeben sich u.a. auch für Gemeinschaftseinrichtungen bzw. deren Leitungen insbesondere in den §§ 33-36 Verpflichtungen, z.B. in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Einhaltung der Infektionshygiene festzulegen.

  • Zielgruppe

    Hygienebeauftragte in Gemeinschaftseinrichtungen / Mitarbeiter*innen in Gemeinschaftseinrichtungen

  • Inhalte (8 Unterrichtseinheiten)
    • Vertiefung Risikoanalyse – Risikobewertung – Risikominimierung
    • Hygienemanagement in Fallsituationen
    • Update Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und Anforderungen nach Biostoffverordnung (BioStoffV)
    • Erstellung von Hygieneplänen
    • Sondermaßnahmen beim Auftreten von bestimmten Erkrankungen in Fallsituationen
  • Termine
    • 20.09.2023
    • 08.11.2023

    Wir bieten Ihnen Ihre individuelle Fortbildung auch gerne inhouse in Ihrer Einrichtung und zu Ihren Wunschthemen an – fragen Sie einfach Ihr unverbindliches Angebot an!

  • Kosten

    100,00 € gem. UStG § 4 Nr. 22 von der Umsatzsteuerpflicht befreit

  • Anmeldung