Ausbildung zum staatlich geprüften Desinfektor

Florian Krahe

Stv. Schulleiter / Stv. Fachbereichsleiter

Akademie für Hygiene und Infektionsprävention
Schulstraße 38
53773 Hennef (Sieg)

akademie(at)drk-nordrhein.de
Tel.: 02242 93240 0

Der Standort Hennef (Sieg) der DRK-Akademie für Aus- und Weiterbildung ist seit 2020 eine durch die Bezirksregierung Köln zugelassene Ausbildungsstätte für Desinfektorinnen und Desinfektoren. Die Ausbildung findet auf Grundlage der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Desinfektorinnen und Desinfektoren des Landes Nordrhein-Westfalen statt.

Seit der Choleraepidemie in Deutschland im 19. Jahrhundert ist der Desinfektor als Berufsstand bekannt. Damals waren die Desinfektoren als schnelle Einsatztruppe unterwegs, um mit Chlorkalk gegen den Choleraerreger vorzugehen. Später wurden sie je nach Auftrag auch als „Kammerjäger“ bezeichnet, doch hat sich dieses Berufsbild über die Zeit stark verändert. Der einstige Kammerjäger wurde zum Schädlingsbekämpfer mit Spezialausbildung. Heute zeigt sich, dass sowohl alte Seuchen zurückkehren als auch neue Infektionsgefahren mit pandemischem Ausmaß, wie zum Beispiel COVID-19, immer wieder neue Herausforderungen darstellen. Für die Verhinderung einer Ausbreitung von Infektionserregern ist viel Fachkenntnis und Teamwork notwendig. Einen Teilbereich dieser Aufgaben decken die Desinfektoren ab.

Desinfektorinnen und Desinfektoren wirken im Auftrag von Ärztinnen und Ärzten oder anderen befugten Fachpersonen durch Beratung und Durchführung von Desinfektionsmaßnahmen an der Gesundheitsvorsorge, der Gesundheitshilfe, der Epidemiologie und der Verhütung sowie Bekämpfung von Gesundheitsgefährdungen und Krankheiten mit.

Der Desinfektor führt selbstständig Desinfektionsmaßnahmen bei übertragbaren Krankheiten nach § 17 Abs. 2 IfSG durch. Dies betrifft besonders die Durchführung der (behördlich angeordneten) Schlussdesinfektion in der Art einer Scheuer-Wischdesinfektion. Eine Raumdesinfektion durch Begasungen mit Formaldehyd wird nur in Ausnahmefällen durchgeführt, darf jedoch nur nach Ablegen einer weiteren Sachkundeprüfung nach der TRGS 522 vorgenommen werden.

  • Aufgaben

    Beispiele für die Aufgaben der Desinfektoren sind die Durchführung oder Mitwirkung an der Überwachung von

    • Abfalldesinfektion
    • Desinfektion von Abwasser- bzw. wasserführenden Systemen
    • Durchführung und Überwachung von Desinfektionsmaßnahmen
    • Erstellen des bereichsspezifischen Hygieneplans und Standards sowie die regelmäßige Überprüfung
    • Flächendesinfektionsmaßnahmen im Rahmen von Wartungs-, Reparatur- und Umbaumaßnahmen
    • Kommunikationspartner/-in beziehungsweise Schnittstelle zu Mitarbeiter/-innen
    • Maßnahmen nach Infektionsschutzgesetz
    • Multiplikator/-in hygienerelevanter Themen
    • regelmäßige Belehrungen der Mitarbeiter (Hygieneplan, Reinigung und Desinfektion)
    • Schulungen der Mitarbeiter zu korrekten Hygienepraktiken
    • Teilnahme an Arbeitsgruppen/Qualitätszirkeln
    • Wartung von Desinfektionsmitteldosieranlagen
    • Wirksamkeitskontrollen von Dekontaminations-, Desinfektions- und Sterilisationsverfahren (Ziff. 5.6 der Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention)
  • Zielgruppe
    • Altenpfleger-/in
    • Bestatter/-in
    • Betriebssanitäter/-in
    • Feuerwehr
    • Gebäudereiniger/-in
    • Gesundheits-/ und Krankenpfleger/-in (Krankenschwester /-pfleger)
    • Hygienebeauftragte/-r
    • Justizvollzugsbeamter/-in
    • Kindergesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in
    • Medizinische/-r Fachangestellte/-r
    • Notfallsanitäter/-in
    • Rettungsassistent/-in
    • Rettungssanitäter/-in
    • Schädlingsbekämpfer/-in
    • u.v.m
  • Zulassungsvoraussetzungen zur Ausbildung (gemäß §§ 5 und 6 APO-Desinf. NRW)

    Zu einem Lehrgang kann zugelassen werden, wer

    1. einen Hauptschulabschluss oder einen entsprechenden Bildungsstand besitzt und der Berufsschulpflicht genügt hat oder den Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung führen kann und

    2. die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs besitzt. Der Nachweis über die gesundheitliche Eignung ist durch ein amtsärztliches Zeugnis zu führen, das nicht älter als drei Monate sein darf.

    Antrag auf Zulassung (vier Wochen vor Lehrgangsbeginn einzureichen)

    • ist an die Ausbildungsstätte für Desinfektorinnen und Desinfektoren zu richten, bei der die Bewerberin oder der Bewerber ausgebildet werden will
    • Lebenslauf mit Lichtbild
    • eine Geburtsurkunde oder ein Geburtsschein (amtlich beglaubigte Kopie)
    • bei Namensänderungen eine entsprechende Urkunde (amtlich beglaubigte Kopie)
    • Nachweis Schulabschluss (s. 1.) (amtlich beglaubigte Kopie)
    • Die amtsärztliche Untersuchung ist wieder vorrangig der arbeitsmedizinischen Untersuchung durchzuführen - falls die amtsärztliche Untersuchung nicht mehr angeboten wird, benötigt das Landesprüfungsamt eine entsprechende Nichtdurchführungsbescheinigung des Gesundheitsamtes. Die Bescheinigung aus dem arbeitsmedizinischem Zentrum nach G26.2 und G42 wird dann als gleichwertig anerkannt.
    • amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als drei Monate sein darf auf Zulassung (vier Wochen vor Lehrgangsbeginn einzureichen)

     

    Bewerberinnen und Bewerber, die im öffentlichen Dienst tätig sind, reichen folgende Unterlagen über ihre Dienststelle ein:

    • Zulassungsantrag
    • Lebenslauf mit Lichtbild
    • Nachweis gesundheitliche Eignung (amtsärztliches Zeugnis, das nicht älter als drei Monate sein darf)
    • Amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als drei Monate sein darf

    Die amtsärztliche Untersuchung ist wieder vorrangig der arbeitsmedizinischen Untersuchung durchzuführen - falls die amtsärztliche Untersuchung nicht mehr angeboten wird, benötigt das Landesprüfungsamt eine entsprechende Nichtdurchführungsbescheinigung des Gesundheitsamtes. Die Bescheinigung aus dem arbeitsmedizinischem Zentrum nach G26.2 und G42 wird dann als gleichwertig anerkannt.


    Die Dienststelle bescheinigt bei der Weitergabe die Beschäftigung im öffentlichen Dienst, die Vorlage einer Geburtsurkunde oder eines Geburtsschein (bei Namensänderung eine entsprechende Urkunde) und den Besitz eines Hauptschulabschlusses oder eines entsprechenden Bildungsstandes welcher der Berufsschulpflicht genügt oder den Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung.

    Downloads

  • Rechtliche Grundlagen

    Für die Vorhaltung eines Desinfektors gibt es keine gesetzliche Regelung die vorschreibt, dass bestimmte Desinfektionsmaßnahmen ausschließlich durch einen Desinfektor zu erfolgen haben. Es wird aber in einigen Vorschriften im Rahmen des Arbeitsschutzes eine spezielle Fach- bzw. Sachkunde gefordert.

    Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)

    § 17 Besondere Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten, Verordnungsermächtigung

    (3) Erfordert die Durchführung einer Maßnahme nach den Absätzen 1 und 2 besondere Sachkunde, so kann die zuständige Behörde anordnen, dass der Verpflichtete damit geeignete Fachkräfte beauftragt. Die zuständige Behörde kann selbst geeignete Fachkräfte mit der Durchführung beauftragen, wenn das zur wirksamen Bekämpfung der übertragbaren Krankheiten oder Krankheitserreger oder der Gesundheitsschädlinge notwendig ist und der Verpflichtete diese Maßnahme nicht durchführen kann oder einer Anordnung nach Satz 1 nicht nachkommt oder nach seinem bisherigen Verhalten anzunehmen ist, dass er einer Anordnung nach Satz 1 nicht rechtzeitig nachkommen wird. Wer ein Recht an dem Gegenstand oder die tatsächliche Gewalt darüber hat, muss die Durchführung der Maßnahme dulden.

    TRBA 250 - Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe (Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege)

    2.10 Fachlich geeignet
    Fachlich geeignet sind Personen, die aufgrund ihrer abgeschlossenen Ausbildung und Erfahrung Infektionsgefahren erkennen und Maßnahmen zu Ihrer Abwehr treffen können, z.B. Ärzte, Zahnärzte, Gesundheits- und Krankenpfleger, Medizinisch-technische Assistenten, Hebammen, Desinfektoren, Medizinische, Zahnmedizinische Fachangestellte, Rettungssanitäter und -assistenten und Altenpfleger

    4.1.10 Ausbildung und fachliche Eignung
    Der Arbeitgeber darf Tätigkeiten im Anwendungsbereich dieser TRBA nur Personen übertragen, die eine abgeschlossene Ausbildung in Berufen des Gesundheitswesens haben oder die von einer fachlich geeigneten Person unterwiesen sind und beaufsichtigt werden.

    GUV-R 206 - Desinfektionsarbeiten im Gesundheitsdienst

    4.3 Fachliche Eignung
    4.3.1 Der Unternehmer darf nach § 2 UVV "Gesundheitsdienst” (VBG 103) nur Personen mit Desinfektionsarbeiten beauftragen, die eine abgeschlossene Ausbildung in Berufen des Gesundheitswesens haben oder die von einer fachlich geeigneten Person unterwiesen sind und beaufsichtigt werden. Fachlich geeignet sind Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung (Infektions-)Gefahren erkennen und Maßnahmen zu ihrer Abwehr treffen können. Desinfektionsarbeiten umfassen sowohl die Planung dieser Arbeiten als auch die Durchführung. Die für die Planung von Desinfektionsarbeiten notwendig fachliche Eignung kann z.B. vorausgesetzt werden:

    • im Krankenhaus z.B. beim Krankenhaushygieniker, beim hygienebeauftragten Arzt bzw. der Hygienefachkraft,
    • bei den Ärzten des öffentlichen Gesundheitsdienstes,
    • in Arztpraxen, veterinärmedizinischen Praxen, beim Praxisinhaber.


    Die für die Ausführung von Desinfektionsarbeiten notwendige fachliche Eignung kann z.B. vorausgesetzt werden bei:

    • Desinfektoren mit staatlich anerkannter Prüfung,
    • ausgebildeten Hygienefachkräften,
    • Versicherten aus medizinischen, veterinärmedizinischen Berufen, wenn die Desinfektionsarbeiten im Rahmen des Hygieneplans durchgeführt werden.


    5.2 Fachliche Eignung

    Die Scheuer-/Wischdesinfektion darf im Gesundheitsdienst nach § 2 UVV "Gesundheitsdienst (VBG 103) nur von Personen vorgenommen werden, die eine abgeschlossene Ausbildung in Berufen des Gesundheitsdienstes haben oder die von einer fachlich geeigneten Person unterwiesen sind und beaufsichtigt werden. Die fachliche Eignung kann auch angenommen werden, wenn mindestens ein erfolgreicher Abschluss einer Qualifikation als Desinfektor nachgewiesen werden kann. Wird im Gesundheitsdienst eine Fremdfirma mit Arbeiten zur Scheuer-/Wischdesinfektion beauftragt, muss mindestens die Objektleitung fachlich geeignet sein

  • Seminarinhalte
    • Grundlagen der Infektionslehre
    • Bakteriologie, Mykologie, Virologie
    • Desinfektion und Sterilisation
    • Infektionskrankheiten
    • Infektionsprophylaxe
    • mikrobiologische Diagnostik
    • Parasitologie
    • Rechtsgrundlagen und Regelwerke
    • Schädlingskunde
    • Schutzimpfungen
    • praktische Übungen (Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung, Durchführung von Desinfektionsmaßnahmen)
    • mikrobiologisches Praktikum
    • staatliche Prüfung
  • Termine und Kosten

    Termine

    Preis

    1.300,00 € gem. UStG § 4 Nr. 22 von der Umsatzsteuerpflicht befreit inkl. Prüfungsgebühr (100,00 €)

  • Anmeldung