Ausbildung zum staatlich geprüften Desinfektor

Florian Krahe
Stv. Schulleiter / Stv. Fachbereichsleiter
Akademie für Hygiene und Infektionsprävention
Schulstraße 38
53773 Hennef (Sieg)
akademie(at)drk-nordrhein.de
Tel.: 02242 93240 0
Der Standort Hennef (Sieg) der DRK-Akademie für Aus- und Weiterbildung ist seit 2020 eine durch die Bezirksregierung Köln zugelassene Ausbildungsstätte für Desinfektorinnen und Desinfektoren. Die Ausbildung findet auf Grundlage der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Desinfektorinnen und Desinfektoren des Landes Nordrhein-Westfalen statt.

Seit der Choleraepidemie in Deutschland im 19. Jahrhundert ist der Desinfektor als Berufsstand bekannt. Damals waren die Desinfektoren als schnelle Einsatztruppe unterwegs, um mit Chlorkalk gegen den Choleraerreger vorzugehen. Später wurden sie je nach Auftrag auch als „Kammerjäger“ bezeichnet, doch hat sich dieses Berufsbild über die Zeit stark verändert. Der einstige Kammerjäger wurde zum Schädlingsbekämpfer mit Spezialausbildung. Heute zeigt sich, dass sowohl alte Seuchen zurückkehren als auch neue Infektionsgefahren mit pandemischem Ausmaß, wie zum Beispiel COVID-19, immer wieder neue Herausforderungen darstellen. Für die Verhinderung einer Ausbreitung von Infektionserregern ist viel Fachkenntnis und Teamwork notwendig. Einen Teilbereich dieser Aufgaben decken die Desinfektoren ab.
Desinfektorinnen und Desinfektoren wirken im Auftrag von Ärztinnen und Ärzten oder anderen befugten Fachpersonen durch Beratung und Durchführung von Desinfektionsmaßnahmen an der Gesundheitsvorsorge, der Gesundheitshilfe, der Epidemiologie und der Verhütung sowie Bekämpfung von Gesundheitsgefährdungen und Krankheiten mit.
Der Desinfektor führt selbstständig Desinfektionsmaßnahmen bei übertragbaren Krankheiten nach § 17 Abs. 2 IfSG durch. Dies betrifft besonders die Durchführung der (behördlich angeordneten) Schlussdesinfektion in der Art einer Scheuer-Wischdesinfektion. Eine Raumdesinfektion durch Begasungen mit Formaldehyd wird nur in Ausnahmefällen durchgeführt, darf jedoch nur nach Ablegen einer weiteren Sachkundeprüfung nach der TRGS 522 vorgenommen werden.