Stationäre Einrichtungen des DRK-Landesverbandes
Die folgenden Einrichtungen sind dem DRK Landesverband Nordrhein e.V. unmittelbar angeschlossen. Weitergehende Informationen finden Sie, wenn Sie auf den jeweiligen Link klicken.
DRK Multikulturelles Seniorenzentrum „Haus am Sandberg, Duisburg-Homberg
Das Multikulturelle Seniorenzentrum „Haus am Sandberg“ wurde im Januar 1997 bezogen. Es ist die Nachfolgeeinrichtung des DRK-Altenheims „Haus Rheinkamp“.
Bereits im Jahre 1994 wurde ein Pilotprojekt, ESA – Ethnischer Schwerpunkt Altenhilfe – zur Konzipierung eines „internationalen Altenheims“ gestartet. In Kooperation zwischen dem DRK-Landes-verband Nordrhein e.V., Träger der Einrichtung und dem Rhein-Ruhr-Institut für Sozialforschung und Politikberatung an der Gerhard-Mercator-Universität Duisburg, wurde das dreijährige Projekt, gefördert durch die Stiftung Wohlfahrtspflege, durchgeführt.
DRK-Seniorenhaus Moosheide, Willich
Seit seiner Gründung im Jahre 1974 ist das Seniorenhaus Moosheide eine weit über die Stadtgrenzen hinaus bekannte Alten- und Pflegeeinrichtung mit integrierter Kurzzeitpflege. Eine Institution mit Tradition, die dennoch dem Fortschritt verbunden ist. So wurde das Gebäude 2004 vollkommen erneuert und entspricht modernsten Anforderungen an ein senioren- und pflegegerechtes Wohnen.
Seit Dezember 2004 stehen zudem 34 barrierefreie Wohnungen im Konzept des Betreuten Wohnens zur Verfügung.
DRK-Seniorenhaus Steinbach, Bonn
Diese Einrichtung wurde im Juli 2002 offiziell in Betrieb genommen. Besonders erwähnenswert ist die direkte Lage am Rhein und das Zusatzangebot "Betreutes Wohnen" in unmittelbarer Nachbarschaft.
DRK-Heim „Am Volksgarten“, Mönchengladbach
Das DRK Haus „Am Volksgarten“ ist eine Wohn- und Betreuungseinrichtung für Menschen mit körperlichen Behinderungen. Die Einrichtung – ursprünglich mit dem Schwerpunkt der stationären Versorgung von MS-Kranken gebaut – wurde 1982 eröffnet. Heute stellt die Einrichtung mit ihrer Kombination von 54 Plätzen im Bereich des SGB XI und 18 Plätzen im Bereich SGB XII eine einmalige Versorgungsform dar.
