Betreuungsvereine - Hilfe zur Selbsthilfe

Menschen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung, geistiger, seelischer oder körperlicher Behinderung ihre Rechtsgeschäfte nicht mehr selbst zu regeln vermögen, können Unterstützung durch einen nach den Maßgaben des Betreuungsgesetzes persönlich bestellten Betreuer oder eine Betreuuerin der DRK Betreuungsvereine erhalten. 

Im Rahmen ihrer jeweiligen gerichtlichen Bestellungen unterstützen die qualifizierten Betreuer und Betreuerinnen zum Beispiel bei:

  • Angelegenheiten im Zusammenhang mit einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis,
  • Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Sicherstellung der medizinischen Versorgung,
  • Vermögensangelegenheiten,
  • Vertretung gegenüber Behörden und Ämtern.

Dabei geht es um die rechtliche Vertretung eines betroffenen Menschen nach den Maßgaben des Betreuungsgesetzes in Verbindung mit persönlichen Hilfen.

Der gesetzliche Auftrages des Betreuungsgesetzes: Unterstützung statt Entmündigung. Hilfe zur Selbsthilfe ist handlungsleitendes Prinzip der täglichen Arbeit der Betreuer und Betreuerinnen der DRK-Betreuungsvereine.

Das Konzept der persönlichen Sorge um einen betroffenen Menschen wird durch die planmäßige Gewinnung, Begleitung, Unterstützung und Fortbildung ehrenamtlicher Betreuer und Betreuerinnen umgesetzt.

Haben Sie Interesse an einer ehrenamtlichen Tätigkeit als Betreuer? Oder wünschen Sie Informationen zum Thema Vorsorge? Die  DRK-Betreuungsvereine beraten Sie gern in allen Fragen rund um die Themen: Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen.

Im Bereich Nordrhein ist der DRK-Kreisverband Düsseldorf anerkannter Betreuungsverein. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Ansprechpartner/in:
 
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Lutz Münstermann

Tel.: 0211/31 04 290

Fax: 0211/31 04 162

l.muenstermann(at)drk-nordrhein.net