Bundesfreiwilligendienst - Informationen für Einsatzstellen
Die Einführung des Bundesfreiwilligendienstes im DRK
Pünktlich zum ersten Juli 2011 gingen die ersten "BFD´ler" (Bundesfreiwilligendienstleistenden) mit ihrem Engagemen im Gebiet des DRK Landesverbandes Nordrhein an den Start. Der neue Freiwilligendienst soll neben dem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) die entstehende Lücke nach dem Aussetzen des Zivildienstes minimieren. Der BFD steht Interessierten aller Altersgruppen offen.
Mitmacher – engagierte Menschen im Bundesfreiwilligendienst
Freiwillige, die sich im Bundesfreiwilligendienst engagieren, haben die Vollzeitschulpflicht erfüllt und führen ihr Engagement ohne Erwerbsabsicht und außerhalb einer Berufsausbildung aus, vergleichbar mit einer Vollzeitbeschäftigung. Freiwillige ab dem vollendeten 27. Lebensjahr können sich auch in Teilzeit mit mehr als 20 Stunden pro Woche engagieren.
Die Freiwilligen verpflichten sich auf eine Zeit von mindestens sechs und höchstens 24 Monaten (in der Regel 12 Monate). Die Freiwilligen verrichten unterstützende zusätzliche Tätigkeiten und ersetzen keine hauptamtlichen (Fach-)Kräfte, d.h. der Bundesfreiwilligendienst ist arbeitsmarktneutral.
Engagementbereiche des Bundesfreiwilligendienstes (BFD)
Der Bundesfreiwilligendienst wird in der Regel ganztägig als überwiegend praktische Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen geleistet, insbesondere in der Kinder- und Jugendhilfe inkl. der außerschulischen Jugendbildung und Jugendarbeit, der Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege, der Behindertenhilfe, der Kultur und Denkmalpflege, im Sport, in der Integration und des Zivil- und Katastrophenschutzes. Er wird auch in geeigneten Stellen und Einrichtungen geleistet, die im Bereich des Natur- und Umweltschutzes und der Bildung zur Nachhaltigkeit tätig sind. Zivildienstplätze sind automatisch als Plätze für den BFD anerkannt.
Strukturen im DRK
Die Freiwilligen leisten ihren Bundesfreiwilligendienst in einer anerkannten Einsatzstelle. Diese hat eine vertragliche Vereinbarung mit einem Träger. Träger des BFD sind, in Anlehnung an die gewachsene FSJ-Struktur, die DRK-Landesverbände oder von ihnen beauftragte Gliederungen. Die im BFDG genannte Zentralstelle ist für das Deutsche Rote Kreuz das DRK-Generalsekretariat in Berlin.
Langjähriges Knowhow des DRK stellt Begleitung sicher
Das DRK bringt seine langjährige Erfahrung im FSJ und Zivildienst ein und stellt mit den vorhandenen hauptamtlichen Mitarbeitern und Honorarkräften sowie der zur Verfügung stehenden Ausstattung eine qualitativ hochwertige pädagogische Begleitung und Verwaltung der beiden Freiwilligendienste sicher.
Kontingentierung - das Prinzip der Koppelung von FSJ- und BFD-Plätze Der Bund teilt den Zentralstellen zukünftig jeweils bis 31.01. jeden Jahres mit, wie viele BFD-Plätze im Zuständigkeitsbereich der Zentralstelle ab August des Jahres besetzt werden können. Die Zentralstellen nehmen die regionale Verteilung auf die ihnen zugeordneten Träger entsprechend vor. Die Einsatzstellen melden ihre Bedarfe an die Träger.
Bewerbungs- und Einstellungsverfahren
Das Bewerbungs- und Einstellungsverfahren entspricht seitens der Nordrheiner Träger dem des FSJ entsprechen, d.h. die Freiwilligen besuchen eine Infoveranstaltung des Trägers und erhalten dann einen Einsatzstellenvorschlag. Nach der Vorstellung in der Einsatzstelle und deren Zustimmung wird das Einstellungsverfahren seitens des Trägers umgesetzt. Alternativ ist es selbstverständlich auch möglich, zuerst ein Vorstellungsgespräch in der Einsatzstelle zu führen und dann im Anschluss den Freiwilligen an den Träger weiterzuleiten.
Verträge
Beim BFD kommt es zu einem Rechtsverhältnis zwischen dem Freiwilligen und dem Bund, insofern wird zwischen diesen beiden Seiten ein Vertrag geschlossen. Im Anhang des Vertrages sind die Aufgaben und Zuständigkeiten des Trägers geregelt. Das Ministerium entwickelt zur Zeit in Kooperation mit den Zentralstellen, beim DRK dem Generalsekretariat, entsprechende Musterverträge.
Bildung und Seminare
Der Bundesfreiwilligendienst fördert das lebenslange Lernen. Jüngere Freiwillige erwerben und vertiefen ihre persönlichen und sozialen Kompetenzen, ältere Freiwillige bringen ihre eigene Lebens- und Berufserfahrung ein. Der Bundesfreiwilligendienst wird pädagogisch begleitet mit dem Ziel, soziale, ökologische, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln und das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl zu stärken. Die Freiwilligen erhalten von den Einsatzstellen fachliche Anleitung.
Während des Bundesfreiwilligendienstes finden Seminare statt. Bezogen auf ein 12monatiges Engagement sind es mindestens 25 Bildungstage. Eine Regelung für ältere Freiwillige ist noch zu entwickeln. Im Rahmen der Seminartage findet auch ein fünftägiges Seminar zur politischen Bildung statt, das in den Zivildienst-Schulen absolviert wird.
Pädagogische Begleitung
Die pädagogische Begleitung aller Freiwilligen und Einsatzstellen sowie die Seminararbeit werden insgesamt durch den Träger, in Nordrhein der Landesverband sowie der KV Köln und die Schwesternschaft Bonn, sichergestellt.
Taschengeld für die Freiwilligen
Für den Dienst erhalten die Freiwilligen ein Taschengeld und eine Geldersatzleistung für Verpflegung, Unterkunft und Arbeitskleidung in Höhe von 350 €. Der Kindergeldanspruch für unter 25jährige besteht auch beim BFD. Beim FSJ wird ein Taschengeld in gleicher Höhe ausgezahlt.
Leistungsangebot des Trägers
+ Marketing, Öffentlichkeitsarbeit und Vertrieb zur Gewinnung von Freiwilligen
+ Platzvergabe unter Beachtung einer ausgewogenen Entwicklung von BFD und FSJ
+ Umsetzung des Bewerbungs- und Einstellungsverfahrens bis hin zum Vertragsabschluss
+ Pädagogische Begleitung der Freiwilligen und Realisierung der gesamten Bildungsarbeit
+ Beratung und Begleitung der Einsatzstellen und Krisenintervention
+ Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs und der Sozialabgaben
+ Erstellung von Zeugnissen in Kooperation mit den Einsatzstellen
Anerkennung als Einsatzstelle
Alle am 1. Januar 2011 anerkannten Beschäftigungsstellen und Dienstplätze des Zivildienstes gelten automatisch als anerkannte Einsatzstellen und -plätze des BFD. Die Anerkennung neuer Einsatzstellen und –plätze erfolgt auf Antrag bei der zuständigen Bundesbehörde. Bisherige Plätze im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) können nicht in BFD-Plätze umgewandelt werden. Jedoch kann jede FSJ-Einsatzstelle bei der Bundesbehörde einen Antrag auf Anerkennung zusätzlicher Plätze im BFD stellen. Selbstverständlich wird auch allen Einrichtungen, die bisher weder Zivildienstleistende noch junge Menschen im FSJ eingesetzt haben, die Möglichkeit eröffnet, sich als Einsatzstelle für das Freiwillige Soziale Jahr und/oder den Bundesfreiwilligendienst anerkennen zu lassen. Die Modalitäten der diversen Anerkennungsverfahren werden zurzeit noch erarbeitet. Sobald die Details bekannt sind, werden wir sie hierüber informieren.
Kontakt
DRK-Landesverband Nordrhein e.V.
Freiwilligendienste
Auf'm Hennekamp 71
40225 Düsseldorf
Tel. 0211/3104-152
Fax. 0211/3104-109
E-Mail: freiwilligendienste(at)drk-nordrhein.net
Für Essen/Mülheim
Duisburg/Oberhausen
DRK-Landesverband Nordrhein e.V.
Freiwilligendienste
Regionalstelle Rhein/Ruhr III. Hagen 37
45127 Essen
Tel. 0201/616973-27
Fax. 0201/616973-13
E-Mail: freiwilligendienste.rhein-ruhr(at)drk-nordrhein.net
Kontakt Marketing und Kommunikation
Stefanie Schroer
s.schroer(at)drk-nordrhein.net
Tel: 0211/3104-266
Fax: 0211/3104-109
